Wohnungseinbruchdiebstahl soll schärfer bestraft werden
Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 02. Juni 2017 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches (Wohnungseinbruchdiebstahl) beraten und eine Stellungnahme beschlossen.
Der Gesetzesentwurf sieht zunächst vor, dass der Strafrahmen verschärft wird. Dieser liegt derzeit bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl bei 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Die Mindestfreiheitsstrafe soll nun auf ein Jahr angehoben werden. Der Straftatbestand wird damit von einem Vergehen zu einem Verbrechen qualifiziert. Folge hiervon ist, dass ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ausgeschlossen ist, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden. Der minder schwere Fall, also eine Möglichkeit der Strafmilderung, beim Einbruch in Privatwohnungen soll gestrichen werden.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf bei der strafrechtlichen Ermittlung gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle die Nutzung der so genannten Vorratsdatenspeicherung vor. Dadurch können Daten herangezogen werden, die die Telekommunikationsanbieter speichern müssen. Bislang ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.
In seiner kurzen, von Niedersachsen unterstützten, Stellungnahme möchte der Bundesrat eine Klarstellung erreichen. Wolle man nicht die strafprozessualen Eingriffsmaßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und der akustischen Wohnraumüberwachung in jedem Fall eines Einbruchs in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung gestatten, sondern diese auf die bisherigen Fallgestaltungen einer bandenmäßigen Begehungsweise beschränken, sei dies systemgerecht nur mit der vorgeschlagenen Änderung des Bundesrates möglich.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen gleichlautenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der dort am 19. Mai 2017 erstmals beraten wurde. Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung zugeleitet.