Wie passen autonomes Fahren und der Schutz der Daten zusammen?
Bundesbeauftragte für Datenschutz legt Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren vor

- Andrea Voßhoff macht sich Gedanken wie autonomes Fahren und Datenschutz zusammenpassen
- Norbert Barthle vertritt das Bundesverkehrsministerium
- Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, antwortet auf Fragen aus dem Publikum
Diese Frage diskutierten am 1. Juni Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf Einladung der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Voßhoff, in der Landesvertretung Niedersachsen.
Dass dieses Thema derzeit viele bewegt, zeigte das hohe Interesse an dem Symposium zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug. Schließlich könnten diese Fahrzeuge schon bald das Bild der Städte in Deutschland prägen. An den rechtlichen Rahmenbedingungen wird kräftig gefeilt. Ein im Frühjahr beschlossenes Gesetz sollte die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren auf Deutschlands Straßen schaffen und Haftungsfragen nach Unfällen klären. Doch in Sachen Datenschutz und Privatsphäre sind nach wie vor noch viele Fragen offen.
Das autonome und vernetzte Fahrzeug eröffnet großes Zukunftspotenzial, ruft aber auch verstärkt den Schutz der Daten und der Privatsphäre auf den Plan. Schon heute sei ein modernes Fahrzeug ohne eine Vielzahl von Steuerungssystemen nicht mehr denkbar, sagte Voßhoff auf der Veranstaltung. Denn die erhobenen Daten gäben auch Auskunft über das Nutzungsverhalten des Autofahrers und erlaubten Rückschlüsse auf sein Leben. Insofern seien alle Daten personenbezogen und deshalb «datenschutzrechtlich relevant».
Gemessen und analysiert werden etwa Kilometerstände, Reifendruck, Füllstände und Gurtschlussstatus. Sensoren in den Sitzen informieren über Mitfahrer. Bei der Nutzung dieser Dienste fallen wie bei Smartphones unzählige Daten über das Nutzungsverhalten an. Drehzahl, Beschleunigung oder Bremsintensität erlauben Aussagen über den Fahrstil. Positionsdaten geben Auskunft über Freundschaften, Hobbys oder regelmäßige Besuche bei Ärzten und Pflegekräften. Nicht jedes Datum ist gleich aussagekräftig. Verknüpft man aber scheinbar belanglose Daten, lassen sich detaillierte Profile von Haltern und Fahrern erstellen.
Eine Zeitenwende bei der Digitalisierung des Verkehrs sieht Norbert Barthle, Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister. Er bekräftigte, dass Datensicherheit und Privatsphäre bei der Integration in den Alltag im Fokus stehen würde. Schließlich sei Deutschland ein Hochtechnologieland und soll dies auch bleiben. Letztlich werde das Vertrauen der Menschen, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird, mitentscheidend für den Erfolg dieser Technik sein.
Dies bestätigte auch Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, und hob hervor, dass es bei der Mobilität der Zukunft auch um sehr viel Geld gehe. Das Auto werde künftig Teil des Internets der Dinge. Umfragen hätten jedoch gezeigt, dass eine große Mehrheit der Autofahrer besorgt um ihre privaten Daten sei. Hier müsse man dringend ansetzen und Vertrauen in die Technik schaffen. Er schlug daher unabhängige Trustcenter für Verkehrsdaten oder Testzentren für die Verschlüsselung von Daten vor.
Voßhoff legte zum Symposium dreizehn datenschutzrechtliche Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren vor. So ist etwa für den reinen Fahrbetrieb in der Regel keine Datenspeicherung erforderlich. Müssen Daten zwischen Fahrzeugen ausgetauscht werden, sollten sie wirksam verschlüsselt und vor unbefugter Nutzung geschützt werden. Auch sollte es Nutzerinnen und Nutzern möglich sein, personenbezogene Daten zu löschen, soweit die Speicherung nicht gesetzlich notwendig ist.
Bei ihren Ausführungen stellte die Beauftragte in den Vordergrund, dass keinerlei Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Fahrzeugnutzer verarbeitet werden dürfen. Der Fahrer muss immer die Hoheit über seine Daten haben. Wird der Personenbezug aufgegeben, werde der Mensch schnell zur Ware. Zwischen Fahrzeugen untereinander ausgetauschte Daten müssten wirksam verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Und es müsse für den Fahrer klar erkennbar sein, welche Daten erhoben werden.
Voßhoff betonte, dass die informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht sei. Hier sei in erster Linie Transparenz gefordert und der Hersteller gefragt. Auch die gerade beschlossene Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung sei geeignet, eine Orientierung in diesem Bereich zu geben.