Verbesserte Vorkehrungen für das nächste Hochwasser
Vorschläge der Länder zur Bauleitplanung bleiben auf der Strecke

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens im jüngsten Plenum ein Gesetz zur effektiveren Gestaltung des Hochwasserschutzes in Deutschland passieren lassen. Zu diesem Zweck werden Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baurechts (BauGB) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geändert und ergänzt. Verfahren sollen beschleunigt und Maßnahmen vorgesehen werden, die Hochwasser eindämmen oder vermeiden, bzw. deren Schäden minimieren.
So wird zum Beispiel in Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich grundsätzlich untersagt. Allerdings gelten u. a. für Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur Ausnahmen.
Alle Maßnahmen in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten, die in diesen Gebieten dem Hochwasserschutz zuwiderlaufen könnten oder Schäden im Hochwasserfall erhöhen würden, wie zum Beispiel die Änderung des Oberflächenniveaus oder die Umwandlung von Grünland in Ackerfläche, werden verboten.
Um das Austreten von Heizöl bei Hochwasser einzudämmen, wird in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie in Risikogebieten die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen für Bürger und Unternehmen unzulässig, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Ferner sollen die in diesen Gebieten bestehenden Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachgerüstet werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Für Grundstücke in Überschwemmungsgebieten wird den Ländern ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Der Rechtsweg für Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des öffentlichen Küsten- oder Hochwasserschutzes soll auf zwei Instanzen (Oberverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof) beschränkt werden.
Im ersten Durchgang hatte sich der Bundesrat zum ursprünglichen Gesetzentwurf sehr umfangreich und kritisch geäußert. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in geänderter Fassung angenommen, u. a. wurde die enteignungsrechtliche Regelung ergänzt. Vorschläge zum Vorkaufsrecht wurden aufgegriffen. Andere Änderungswünsche des Bundesrates wurden nicht übernommen, wie die Vorschläge zur Bauleitplanung in festgesetzten Überschwemmungsgebieten und zu Hochwasserentstehungsgebieten.
Wegen der demnach immer noch bestehenden Kritik, hatte der Umweltausschuss des Bundesrates die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Dieser Empfehlung war das Bundesratsplenum zwar nicht gefolgt, hatte aber in einer ergänzend beschlossenen Entschließung seinem Bedauern über die Nichtberücksichtigung der Kritik Ausdruck verliehen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft nicht vollständig angegeben ist. So ist die Vorgabe der hochwasserangepassten Bauweise nicht klar definiert, so dass die daraus resultierenden Kosten kaum belastbar zu berechnen sind. Daher hält es der Bundesrat für erforderlich, die hier getroffenen Regelungen bis spätestens Ende 2019 zu evaluieren.