Standpunkt Niedersachsen
Der Erhalt der Arbeitsplätze der Beschäftigten am bisherigen Arbeitsort und der Erhalt ausgeprägter Organisationsstrukturen für Autobahnen an ihren bisherigen Standorten sind für Niedersachsen von elementarer Bedeutung

Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bringt zum Ausdruck: „Im Rahmen der Gesamtabwägung stimmt Niedersachsen dem Gesetzespaket zum Bund-Länder-Finanzausgleich zu, lehnt jedoch inhaltlich die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes und die entsprechende Aufgabenverlagerung von den Ländern auf den Bund nach wie vor ab.“
Niedersachsen hat sich von vornherein gegen die in erheblichem Umfang vorgesehene Abschaffung der Bundesauftragsverwaltung bei den Bundesfernstraßen ausgesprochen. Nach Abschluss der Beratungen ist zu konzedieren, dass nunmehr eine Privatisierung der Gesellschaft sowie von ganzen Autobahnteilnetzen ausgeschlossen ist. Gleichwohl verbleiben grundsätzliche Bedenken wegen der Schaffung unnötiger Doppelstrukturen und der damit verbundenen zusätzlichen Schnittstellen zwischen Bundes- und Landesbehörden. Es wird das Risiko eines Bürokratieaufwuchses sowie ineffizienter Abläufe gesehen.
In einer weiteren Erklärung, die Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften zu Protokoll gegeben hat, heißt es weiter:
- Der Erhalt der Arbeitsplätze der Beschäftigten am bisherigen Arbeitsort und der Erhalt ausgeprägter Organisationsstrukturen für Autobahnen an ihren bisherigen Standorten sind für Niedersachsen von elementarer Bedeutung. Der Bund muss daher seine Konzeption für die Umsetzung der Infrastrukturgesellschaft und des Fernstraßen-Bundesamtes umgehend bekannt geben, um für die Länder und deren Beschäftigte Klarheit zu den weiteren Reformschritten zu erzeugen. Der Bund wird aufgefordert, im weiteren Verfahren im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern nach tragfähigen Lösungen zu suchen.
- Der Bund hat seine Zusage, Gespräche zur Kostentragung für Planung und Bauaufsicht in der Übergangszeit sowie für die fortbestehende Auftragsverwaltung zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel der Einigung in der Gesetzgebungsphase zu beginnen, nicht umgesetzt. Der Bund wird daher aufgefordert, diese Frage, die sachgerecht eine deutliche finanzielle Entlastung der Länder bewirken sollte, zu einem schnellen Abschluss zu bringen.