Neues Waffenrecht beschlossen
Änderungen gehen Niedersachsen nicht weit genug

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag Änderungen im Waffenrecht zugestimmt. Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass Jagdscheininhaber verpflichtet werden, der Waffenbehörde im Fall des Erwerbs von Schusswaffen den Namen und die Anschrift des Überlassenden schriftlich anzuzeigen und die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.
Zudem wird der Datenaustausch zwischen Melde- und Waffenbehörde erleichtert und nicht zuletzt werden neue Straftatbestände für den Umgang mit Teasern geschaffen.
Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Das Gesetz sieht des Weiteren eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition vor, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition soll es danach geben, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden.
Umsetzung EU Verordnung und Anpassung an technische Standards
Zugleich wurde eine EU-Verordnung umgesetzt, die neue Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe vorschreibt. Ferner werden mit dem Gesetz unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen von Verweisen auf überholte technische Normen bereinigt und das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hatte zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf in seinem ersten Durchgang Stellung genommen. Unter anderem wurde die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Strafvorschriften des Waffengesetzes um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden könne. Ferner wurde angeregt, die Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch eine Regelabfrage zu beteiligen und diese über das jeweilige Ergebnis zu unterrichten. Die Empfehlungen der Ausschüsse sahen darüber hinaus noch vor, dass halbautomatische Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen, in den Katalog verbotener Waffen aufgenommen werden sollen. Mit diesen Forderungen konnte er sich jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 18. Mai 2017 mit einigen Änderungen verabschiedet. Unter anderem Zweifel an der Zuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehen nunmehr leichter einer Erlaubnis entgegen. Hier hatte man jedoch nicht den Weg der geforderten Regelabfrage, sondern ein Ersuchen an das Nationale Waffenregister (NWR) gewählt.
Niedersachsen gehen Änderungen nicht weit genug
In einer Protokollerklärung machte das Land Niedersachsen daher klar, dass es eine waffenbehördliche Regelabfrage einschließlich einer Nachberichtspflicht bei der und durch die zuständige Verfassungsschutzbehörde weiterhin für dringend erforderlich hält, um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und auch bereits vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis eindämmen zu können. Denn die angestrebte Zielsetzung könne trotz der im NWR- Gesetz nunmehr vorgesehenen Änderungen nicht gleichermaßen erreicht werden kann. Die Möglichkeit der Verfassungsschutzbehörden, systematischer zur Aufklärung auf das NWR zuzugreifen, habe nicht die gleiche Effektivität wie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Außerdem hält Niedersachsen es weiterhin für notwendig, halbautomatische kriegswaffenähnliche Schusswaffen zu verbieten. Derartige Waffen, die auf Grund ihrer Ausstattung wie Kriegswaffen aussehen, jedoch kein Dauerfeuer zulassen, seien weder für den Schießsport noch für die Jagd erforderlich.