Minister Christian Meyer fordert uneingeschränktes Schlachtverbot hochträchtiger Nutztiere
Niedersachsen will sofortiges Verbot der Pelztierhaltung

Zu weitreichende und zu unbestimmte Ausnahmen, unzureichende Regelungen. Kein Fortschritt für den Tierschutz. Eher ein Rückschritt. Das ist das Urteil des Niedersächsischen Landwirtschaftsministers Christian Meyer zum Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften, das der Bundesrat aktuell beriet. Meyer forderte den Bundesrat auf, eine Entschließung anzunehmen, die fordert, Tierschutz konsequenter anzugehen.
Das Gesetz mit dem bemerkenswert nichtssagenden Titel packt drei Anliegen in einen Text:
- Das im Zuge der BSE-Krise erlassene Verbot der Verfütterung tierischer Fette an Wiederkäuer wird aufgehoben. Dieser Punkt ist unstrittig.
- Die Haltung von Pelztieren wird an sehr hohe gesetzliche Anforderungen gebunden. Das rechtlich verwinkelte Konstrukt des Bundestages sieht ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung mit Erlaubnisvorbehalt vor. Es gibt derzeit noch fünf aktive Nerzfarmen in Deutschland. Sie müssten jetzt nachweisen, dass sie die Anforderungen des neuen Gesetzes einhalten – aber erst in fünf Jahren.
- Die Abgabe von trächtigen Nutztieren zum Zwecke der Schlachtung wird verboten. Unerklärlicherweise kommt es immer wieder zu üblen Überraschungen im Schlachthof: Den Männern, die dort eine Schlachtkuh aufschneiden, fällt ein ungeborenes Kälbchen vor die Füße, qualvoll erstickt, von dessen Existenz jedenfalls das Schlachthofpersonal bis dahin nichts wusste. Wie kann so etwas passieren? Kühe werden heutzutage künstlich besamt. Der Bauer, der den Besamungstechniker bestellt, bezahlt und in den Stall gelassen hat, müsste eigentlich wissen, dass eine Kuh tragend ist und wann sie abkalben wird.
Selbstverständlich unterstützt Niedersachsen die drei Anliegen dieses Gesetzes, insbesondere die Tierschutzanliegen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, Pelztiere zu halten. Das einzige Wesen, das wirklich einen Nerz braucht, ist der Nerz selber. Es ist kaum möglich, Wildtiere artgerecht hinter Gittern zu halten. Und wenn eine trächtige Kuh geschlachtet wird, führt das zum qualvollen Ersticken des Fötus im Mutterleib. Schon aus ethischen Gründen ist die Schlachtung von Muttertieren nicht vertretbar. Ja, diese Tierschutzprobleme müssen angegangen werden!
Aber das Gesetz des Bundestages geht aus niedersächsischer Sicht nicht weit genug. Die dort formulierten Haltungsanforderungen sind nichts Neues. Sie sind identisch mit den geltenden Regeln, die de facto nicht eingehalten werden. Das Gesetz des Bundestages bedeutet letztlich eine weitere Verlängerung einer Pelztierhaltung, die selbst aus Sicht der Bundesregierung nicht tiergerecht ist. Niedersachsen fordert daher ein sofortiges Verbot der Pelztierhaltung, ohne jedes Wenn und Aber.
Auch das Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere im Gesetz des Bundestages bleibt nach niedersächsischer Auffassung auf halber Strecke stehen. Denn es bezieht sich nur auf Rinder, Schweine und Pferde. Schafe und Ziegen hingegen werden ausgenommen. Für diese Ausnahme aber gibt es keinen vernünftigen Grund. Die in Deutschland üblichen Schaf- und Ziegenrassen haben überwiegend eine saisonale Brunst, der Ablammzeitraum ist also bekannt. Zudem fehlt es nicht an Möglichkeiten, auch bei kleinen Wiederkäuern eine Trächtigkeit festzustellen. Schon heute gibt es in Niedersachsen und anderen Bundesländern Selbstverpflichtungen der Landwirtschaft, die über das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz hinausgehen. Minister Christian Meyer forderte deshalb im Bundesrat ein uneingeschränktes Schlachtverbot hochträchtiger Nutztiere. Schafe und Ziegen dürfen hiervon nicht ausgenommen werden!