Gesundheitsversorgung durch Bürgerversicherung findet keine Mehrheit
Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung gefordert

Im Bundesrat hat sich die Mehrheit der Länder gegen eine von Berlin und Thüringen eingebrachte und von Niedersachsen unterstützte Entschließung ausgesprochen, die auf drei konkrete Punkte zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung abzielte:
Erstens sollte Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit eröffnet werden, einen freiwilligen, bezahlbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Derzeit haben Beamtinnen und Beamten faktisch keine Wahlmöglichkeit, da die private Krankenversicherung stets die deutlich günstigere Variante für sie ist. Nur die private Krankenversicherung bietet Teilkostentarife an, mit denen die Kosten getragen werden, die nicht von der direkten Beteiligung des jeweiligen Dienstherrn über die Beihilfe abgerechnet werden. Dieser Beihilfeanspruch würde bei einer Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verloren gehen, da in diesem mit den geltenden rechtlichen Voraussetzungen kein Beihilfeanspruch besteht. Zudem müssten die Beamtinnen und Beamten auch den Arbeitgeberanteil übernehmen. Insofern besteht für diese Berufsgruppen kein Anreiz, sich in einer gesetzlichen Kasse zu versichern.
Zweitens sollte der Mindestbeitrag für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse halbiert werden, damit die Beitragsbelastung von Selbständigen mit geringen Einkünften deren Einkommen folgt. Das zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge unterstellte Mindesteinkommen ist oftmals deutlich höher geschätzt als die tatsächlichen Einkünfte. Dadurch können zahlreiche Selbstständige ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen. Auch ist es dann nicht möglich, Rücklagen für das Alter zu schaffen, wodurch Altersarmut entsteht.
Drittens sah die Entschließung vor, die bis 2005 geltende paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge mit der jeweils hälftigen Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder einzuführen. Die Regelungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes führten zu einer Schlechterstellung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie mit einem Sonderbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent belastet wurden.
Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurde der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgelegt. Sollten die Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen sie einen Zusatzbeitrag erheben, der allein von den Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist nun dauerhaft auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Damit wird die ehemals paritätische Finanzierung systematisch unausweichlich immer weiter zu Ungunsten der Beschäftigten und Rentnerinnen und Rentner verschoben. Schon für die kommenden Jahre wird mit steigenden Ausgaben und folgend höheren Beiträgen gerechnet.
Vor diesem Hintergrund, so die antragstellenden Ländern, sei eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung dringend geboten, um die Lasten zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht zu verteilen. Genauso wie der allgemeine Beitragssatz sollte künftig auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgebern und von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getragen werden.