Bundestag
Verbesserte Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten

Bessere Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen
Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ verabschiedet. Die Änderungen nehmen die Fleischbranche samt der gesamten Subunternehmerkette unter anderem bei Sozialversicherungsbeiträgen und Gehaltsabzügen für Unterbringung in die Pflicht.
Mit dem Gesetz sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Fleischbranche geschützt und Missbrauch in der Branche verhindert werden. In vielen fleischverarbeitenden Betrieben werden Mitarbeiter ungerecht behandelt. Lohnabrechnungsbetrügereien sind keine Seltenheit. Es kommt immer wieder vor, dass den meist aus dem Ausland stammenden Mitarbeitern Schutzkleidung, Arbeitsmittel und überhöhte Unterkunftskosten in Rechnung gestellt und vom Lohn abgezogen werden. Unterm Strich bleibt den Arbeitnehmern dann kaum noch Geld zum Leben.
Zudem gibt es in vielen Betrieben massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Durch den besonderen Hygieneaufwand in der Fleischindustrie sind Arbeitsschutzvorschriften oft schwer zu kontrollieren. Mitarbeiter sind mit Werkverträgen über Subunternehmer beschäftigt, die über verschachtelte Vertragskonstellationen mit Briefkastenfirmen im Ausland laufen. Werkvertragsunternehmer können sich so der Verantwortung etwa für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen entziehen. Diesem Missbrauch soll mit dem neuen Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. Künftig drohen bei Verstößen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Niedersachsens Arbeitsminister Olaf Lies (SPD) hat das Gesetz als „wichtigen Meilenstein“ zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse von Werkvertragsarbeitskräften gelobt. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Verbesserte Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten
Erwerbsminderungsrenten werden künftig höher ausfallen. Ab 2018 wird die Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert. Rentenansprüche werden also zu einem fiktiven Renteneintritt von 65 hochgerechnet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz beschlossen.
Jährlich müssen etwa 170.000 Menschen frühzeitig in Rente gehen, da sie krankheitsbedingt nicht mehr – oder nur sehr eingeschränkt – arbeiten können. Die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte reichen meist nicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Dafür gibt es die Erwerbsminderungsrente, die berücksichtigt, wie sich bei gleichbleibender Berufstätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter die Rentenansprüche entwickelt hätten.
Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 15. Februar 2017. Die schrittweise Verlängerung wird auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt. Sobald das Gesetz wirkt, wird sich der durchschnittliche Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente seit 2013 um 143 Euro pro Person erhöhen.
Freiheits- und Einheitsdenkmal
Der Deutsche Bundestag hat mit klarer Mehrheit den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals nach dem Entwurf von Milla & Partner beschlossen. Mit dem dritten Bundestagsbeschluss zum Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals (FED) kann das Mammutprojekt nun von der Planungs- in die Realisierungsphase überführt werden.
Der parlamentarische Beschluss fasst einen durchaus ambitionierten Zeitplan ins Auge: Innerhalb von gut zwei Jahren sollen das Denkmal selbst sowie der darunter liegende Sockel und der barrierefreie Zugang zu der begehbaren Schale errichtet werden. Zielmarke für die Eröffnung ist der 30. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November 2019.
Bevor es mit dem Bau richtig losgehen kann, wird die Bundesregierung gemeinsam mit dem Planungsbüro Milla & Partner die 2016 beendeten Nachtragsverhandlungen zum Vertag über die Planung und Errichtung des Freiheits- und Einheitsdenkmals wieder aufnehmen und zu einem positiven Abschluss bringen. Zu klären sind darüber hinaus noch Detailfragen bezüglich des Ankaufs des Sockelgrundstücks durch den Bund vom Land Berlin. Zur Finanzierung soll der Bundestag die im Haushalt der Kulturstaatsministerin im Jahr 2009 eingestellten Mittel zur Errichtung des FED weiter zur Verfügung stellen. Hierfür wird dem Haushaltsausschuss ein detailliertes Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Die Umsetzung des Bauvorhabens werden – wie schon bisher – das Bundesministerium für Umwelt und Bauen sowie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung begleiten.