Bundesrat fordert Nachbesserungen bei Bekämpfung von Hass im Internet
Länder beschließen eine umfangreiche Stellungnahme

In seiner Sitzung am 02. Juni 2017 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken beraten und eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Die Bundesregierung möchte durch das Gesetz härter gegen Hass, Hetze und gezielte Falschdarstellungen im Internet vorgehen. Sie folgt damit einer Aufforderung der Länderjustizminister, darunter Niedersachsens, in den Justizministerkonferenzen 2016.
Der Gesetzesentwurf sieht zunächst vor, dass soziale Netzwerke mit einer Mindestgröße von zwei Millionen Nutzern verpflichtet werden, ein Beschwerdemanagement einzurichten, welches sicherstellt, dass rechtswidrige Inhalte binnen kurzer Fristen (24 Stunden bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten und 7 Tage bei rechtswidrigen Inhalten) gelöscht werden.
Darüber hinaus sind die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit den rechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen und einen inländischen Zustellungsberechtigten zu benennen, der als verantwortlicher Ansprechpartner für Justiz, den Bußgeldbehörden und den Betroffenen zur Verfügung steht.
Sofern die Betreiber von sozialen Netzwerken diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen Bußgelder von bis zu 50 Mio. Euro.
Die niedersächsische Landesregierung begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs und setzt sich auch für eine baldige Umsetzung ein, fordert jedoch gleichzeitig Nachbesserungen. Entsprechend hat Niedersachsen zahlreiche Anträge unterstützt, etwa den Antrag zur Einrichtung einer sog. „Clearing-Stelle“, eine unabhängige und von den Betreibern finanzierte Einrichtung, die sich mit Beschwerden über gelöschte Inhalte befassen soll. So haben die betroffenen Nutzer die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer veröffentlichten Inhalte nachzuweisen. Auch die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften soll verstärkt werden.
Der Bundestag hat seine Beratungen zum Gesetzentwurf bereits am 19. Mai aufgenommen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zur Gegenäußerung zugeleitet.