Bundesrat erhöht Schutz vor Legionellen
Regelmäßige Überprüfungen und Laboruntersuchungen nötig

Legionellen können bei Menschen schwere Lungenentzündungen verursachen, die bereits in einigen Fällen tödlich endeten. Eine der Ansteckungsursachen können Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sein, wenn diese nicht hygienisch einwandfrei betrieben werden. Wenn sich in diesen Fällen in den Anlagen Legionellenkolonien bilden können, besteht die Gefahr, dass sich Menschen anstecken, wenn diese Legionellen durch Ausbringung von Wassertröpfchen (Aerosole) in die Umwelt gelangen und von Menschen eingeatmet werden.
Wegen Schadensfällen, die mit den entsprechenden Anlagen in Verbindung gebracht wurden, hatte der Bundesrat im Februar 2014 die Bundesregierung aufgefordert, eine regelnde Verordnung vorzulegen. Dieser Forderung ist die Bundesregierung nun nachgekommen.
Mit der am vergangenen Freitag im Bundesratsplenum mit den Stimmen Niedersachsens verabschiedeten Verordnung werden nun also Vorgaben zur Errichtung und dem Betrieb für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider aufgestellt, die Gefahren für die menschliche Gesundheit, insbesondere auf Grund einer Legionellenexposition aus diesen Anlagen, vermeiden sollen. Die Verordnung soll den einheitlichen Vollzug ermöglichen, indem der Stand der Technik festgelegt wird. Die zuständigen Behörden erhalten durch Anzeigepflichten der Betreiber Informationen über die Anzahl überwachungspflichtiger Anlagen und deren Maßnahmen bei Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten.
Von den Regelungen betroffen sind etwa 30 000 nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Für diese Anlagen existieren zwei VDI-Richtlinien, die den Stand der Technik darstellen und deren Inhalte in Bezug auf Legionellen übernommen werden. Darüber hinaus betreffen die Vorgaben der Verordnung auch teilweise genehmigungsbedürftige Anlagen (etwa 10 000 Anlagen), wie z. B. auch die Kühltürme, die bei Großkraftwerken der Stromerzeugung zum Abtransport der Prozesswärme verwendet werden.
Künftig gelten bestimmte Vorgaben zur Errichtung der Anlage, um dem Wachstum von Mikroorganismen wie Legionellen vorzubeugen, es werden regelmäßig Überprüfungen der Anlage sowie mikrobiologische Laboruntersuchungen des Nutzwassers vorgenommen, bei Überschreiten bestimmter Prüf- oder Maßnahmenwerte (z. B. Biozideinsatz) werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen, die der Anlagenbetreiber im Betriebstagebuch zu dokumentieren hat und bei Inbetriebnahme, Änderung oder Stilllegung besteht eine Anzeigepflicht.
Der Bundesrat hat jetzt Änderungen beschlossen, die in erster Linie den Vollzug vereinfachen und Informationspflichten und -wege optimieren. So folgt in Bezug auf das Inkrafttreten der Anzeigepflichten der Bundesrat dem niedersächsischen Vorschlag, wonach diese erst zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung gelten.