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Die Länder erhalten ab 2020 fast zehn Milliarden Euro mehr vom Bund

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Mit dieser Reform entfällt der bisherige Länderfinanzausgleich, mit dem die Bundesländer ihre Steuereinnahmen untereinander aufteilen. Dies wird künftig allein über die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen erledigt. Zudem erhalten die Länder ab 2020 fast zehn Milliarden Euro, genauer gesagt 9.750.000.000 Euro, mehr vom Bund. Dieser sicherte sich dafür umfangreichere Kontrollrechte.
Nach den bisherigen Regeln werden jedes Jahr zwischen den staatlichen Ebenen Bund, Länder und Gemeinden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe umverteilt; im vergangenen Jahr über 23 Milliarden Euro. Dadurch soll sichergestellt werden, dass dem Staat in ganz Deutschland ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, etwa für Straßen, Schulen, Polizei oder Verwaltung.
Dieses System wird nun grundlegend geändert: Der Finanzausgleich der Bundesländer untereinander wird abgeschafft. Stattdessen wird ihre unterschiedliche Finanzkraft ab 2020 schon bei der Verteilung der Umsatzsteuer ausgeglichen, ergänzt um Zu- und Abschläge je nach der Finanzkraft der Bundesländer.
Außerdem zahlt der Bund rund 9,75 Milliarden Euro zusätzlich in das neue Finanzausgleichssystem. Damit werden die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen entlastet. Zugleich kann der Bund armen Ländern wie Bremen und dem Saarland Sanierungshilfen gewähren.
Im Gegenzug sichert sich der Bund größere Kontrollrechte bei der Verwendung der Mittel. So wird der gemeinsame Stabilitätsrat von Bund und Ländern gestärkt: Er überwacht künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Außerdem darf etwa der Bundesrechnungshof bei Mischfinanzierungen auch in die Bücher der Länder schauen.
Weiter bekommt der Bund die alleinige Zuständigkeit für die Autobahnen, die künftig in einer privatrechtlich organisierten neuen Infrastrukturgesellschaft verwaltet werden. Bisher bauen und betreiben die Länder die Autobahnen im Auftrag und auf Kosten des Bundes. Eine Privatisierung der Autobahnen, auch von Teilstücken, wird im Grundgesetz allerdings ausgeschlossen.
Der Bund bekommt auch erweiterte Weisungsrechte in der Steuerverwaltung, vor allem beim IT-Einsatz in den Finanzämtern; die Finanzierungsverantwortung für den Unterhaltsvorschuss für nicht zahlungswillige Elternteile geht dagegen auf die Länder über.
Bisher verbietet das Grundgesetz direkte Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen. Denn diese sind rechtlich an die Bundesländer angebunden. Dieses Kooperationsverbot wird im Bildungsbereich gelockert. Künftig darf der Bund finanzschwache Kommunen direkt fördern, etwa bei der Sanierung von Schulen. Dazu wird ein Bundesprogramm mit 3,5 Milliarden Euro aufgelegt.