100.000 zusätzliche Kita-Plätze sind beschlossene Sache
Bund kann weitere 1,126 Milliarden Euro zur Finanzierung der Kinderbetreuung bereitstellen

Bereits am 27. April 2017 hatte der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ einstimmig beschlossen. Am vergangenen Freitag nun hat auch der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens grünes Licht für das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung gegeben. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.
Durch das Gesetz wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind.
Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm nicht nur Plätze für Kinder unter drei Jahren, sondern auch für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die zusätzlichen Plätze stehen auch Kindern mit Fluchthintergrund zur Verfügung. Für diese Kinder ist eine gute und frühzeitige Kindertagesbetreuung der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration und somit zu gleichen Teilhabechancen. Neben zusätzlichen Plätzen soll mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 auch die Qualität der Betreuungsangebote vorangebracht werden.
So können qualitative Ausstattungsinvestitionen gefördert werden, wie z.B. Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, Räumlichkeiten für Elterngespräche oder Elterncafés.
Das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen wird um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, wovon in 2017 Bundesmittel von 226 Millionen Euro und von 2018 bis 2020 jährlich je 300 Millionen Euro zugeführt werden.
Die Mittel des Bundessondervermögens in Höhe von 1,126 Mrd. Euro werden entsprechend der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren bereitgestellt.
Niedersachsen erhält rd. 106 Mio. Euro. Der größte Anteil beläuft sich auf rd. 243 Mio. Euro (Nordrhein-Westfalen), der kleinste auf rd. 9 Mio. Euro (Bremen).