Lohngleichheit, Parkprivilegien für Carsharing, offenes WLAN
Grünes Licht für zahlreiche Gesetze

- Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil am Rande des Bundesrates
- Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Sozialministerin Cornelia Rundt in der Bank der Niedersachsen
- Innenminister Boris Pistorius spricht im Plenum
- Wird im Bundesrat sprechen: Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz
- Boris Pistorius und Olaf Scholz im Gespräch
- MP Stephan Weil tauscht sich aus
- Niedersachsens Bevollmächtigter Michael Rüter stimmt für das Land ab
- Einen Tag vor dem Bundesrat: der Lunchtermin in der Landesvertretung
- Michael Rüter informiert Interessierte bereits am Vortag des Bundesrates
- Umweltminister Stefan Wenzel kritisiert das Abfallgesetz
- Sozialministerin Cornelia Rundt im Gespräch
- Viel gefragt: Innenminister Boris Pistorius
Nahezu 40 Gesetze hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2017 gebilligt. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und wie geplant in Kraft treten.
Grünes Licht für automatisiertes Fahren
Dazu gehören die Neustrukturierung des Bundeskriminalamtes, die Anpassung des Datenschutzrechts an europäische Vorgaben, die Speicherung von Fluggastdaten zur Terrorbekämpfung, das Europol-Gesetz, Vorgaben zur Netzneutralität und zum Datenroaming, das Verbot der Gesichtsverhüllung für Beamte und Soldaten, Regelungen zum automatisierten Fahren, die Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die elektronische Fußfessel für verurteilte Straftäter sowie der bessere Schutz für Rettungskräfte.
Parkprivilegien für Carsharing können kommen
Ebenfalls zum Abschluss brachten die Länder die Regelungen zur Lohngleichheit, die Reform des Mutterschutzes, die Regulierung des Hochfrequenzhandels in der zweiten Finanzmarktnovellierung, Vorschriften zum CO2-Ausstoß bei neu zugelassenen Pkw, den verstärkten Schutz vor Schienenlärm, die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk und das elektronische Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer. Auch die neuen Berufszugangsregelungen für Fahrlehrer, die Parkprivilegien beim Carsharing und das umstrittene Gesetz zur Abfallverwertung passierte den Bundesrat.
Bundesrat billigt Maßnahmen gegen faule Immobilienkredite
Faule Immobilienkredite können Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten. Um dies in Deutschland zu verhindern, hat der Bundesrat am 12. Mai 2017 das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz gebilligt. Es enthält ein Maßnahmenbündel zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich.
So erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse, um gezielt mögliche Gefahren in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Außerdem gibt es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss.
Darüber hinaus soll das Gesetz die Rechtsunsicherheiten beseitigen, die im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Anfang 2016 entstanden sind und die zu einer eingeschränkten Kreditvergabe für junge Familien und Senioren geführt hatte.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf wird derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten (BR-Drs. 578/16).
In einer Entschließung vom 12. Mai 2017 begrüßt der Bundesrat, dass das Finanzaufsichtsergänzungsgesetz teilweise auch Verbesserungsvorschläge aus der Länderinitiative aufgreift. Er äußert deshalb die Erwartung, dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten wieder verbessert, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden.
Zugleich erneuert er seine Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere für ältere Menschen und junge Familien. Eine entsprechende Verordnung zur Klärung noch unbestimmter Rechtsbegriffe solle deshalb rasch und in enger Abstimmung mit den Ländern vorgelegt werden. Diese müsse auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen lösen.
Aus den Ländern
Außerdem beschlossen die Länder drei eigene Initiativen: Einen Gesetzentwurf zur Niederlassung internationaler Organisationen in Deutschland, einen zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung sowie einen zum Lärmschutz an Sportanlagen. Neu vorgestellt wurde ein Gesetzentwurf zu den Folgen von Mietzahlungsverzug und eine Entschließung zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes.
Verbot von Kinderehen diskutiert
Zu 14 Gesetzentwürfen der Bundesregierung nahm der Bundesrat Stellung. Dabei ging es unter anderem um die Bekämpfung von Kinderehen, die Förderung des offenen WLAN und das geplante Wettbewerbsregister. Auch zur strafrechtlichen Rehabilitierung Homosexueller, die nach dem 8. Mai 1945 verurteilt wurden, äußerten sich die Länder. Das Thema hatten sie schon vor einiger Zeit selbst angemahnt. Ausführlich nahmen die Länder auch zu den Plänen der Bundesregierung Stellung, das Urheberrecht an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft anzupassen.
Schutz vor zu früher Heirat
Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung genommen hat. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.
Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.
Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.
Die Länder, so auch Niedersachsen, sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.
Die Stellungnahme geht nun zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.
Viel Energie aus Brüssel
Aus Brüssel kamen acht Vorlagen. Bei ihnen ging es vor allem um die Vollendung des Binnenmarktes im Energiebereich und die Förderung erneuerbarer Energien. Auch zum Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher äußerte sich der Bundesrat.
Laden von Elektroautos wird leichter
Abschließend entschied er über zehn Regierungsverordnungen. Änderungen forderte er bei den geplanten Verboten für bestimmte Tabakerzeugnisse mit Mentholgeschmack. Die Verordnung zur Erleichterung des Ladens von Elektroautos ging glatt durch