Letzte Hürden für mehr öffentliches WLAN werden ausgeräumt
Bundesregierung legt neuen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftungsrisiken von WLAN-Betreibern vor

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes beraten. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), das nach ihrem Verständnis zu Rechtsunsicherheiten bei WLAN-Betreibern führen könnte.
Bereits das Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, das am 27. Juli 2016 in Kraft getreten ist, sollte Betreibern von drahtlosen lokalen Netzwerken (Wireless Local Area Network – WLAN) die notwendige Rechtssicherheit bringen. Sie sollten nicht befürchten müssen, als sogenannte „Störer“ für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN haftbar gemacht oder abgemahnt zu werden.
Der EuGH hat in einem Urteil am 15. September 2016 zwar bestätigt, dass ein WLAN-Betreiber für Rechtsverstöße Dritter nicht zu Schadensersatz herangezogen werden kann. Er stellt aber fest, dass ein Gericht oder eine nationale Behörde gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen. Das könne zum Beispiel durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Störerhaftung nun rechtssicher abschaffen. WLAN-Betreiber sollen nicht verpflichtet sein, die mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Abmahnkosten zu tragen. Sie sollen ihr WLAN auch nicht verschlüsseln oder die Identität ihrer Nutzer überprüfen müssen. Die letzten Hürden, die eine Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots in Deutschland noch behindert haben, sollen mit diesen Regelungen endgültig abgeschafft werden.
Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Er hat den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt und nur einige Prüfungen und Klarstellungen angeregt.