Bundestag
Sachverständige zur epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten.

Anhörung zur Energiesteuerermäßigung von Erdgas
Die geplanten Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ist am Montag, 15. Mai 2017, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD).
Die Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff soll beibehalten werden. Eigentlich wäre die Steuerbegünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas Ende des Jahre 2018 ausgelaufen. Mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes will die Bundesregierung einem Gesetzgebungsauftrag des Bundestages nachkommen und die Energiesteuerermäßigung grundsätzlich fortsetzen. Die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) wird bis Ende 2026 verlängert, soll aber bereits ab 2024 schrittweise sinken.
Geplant sind außerdem Neuregelungen im Bereich der Elektromobilität. Zum Beispiel sollen im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzte Elektro- und Plug-in Hybridbusse steuerlich mit dem bereits geförderten Schienen- und Oberleitungsomnibusverkehr gleichgesetzt werden.
Die Entlastung soll 9,08 Euro pro Megawattstunden betragen. Da es sich um eine Beihilfe handelt, ist eine Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission erforderlich.
Schiffe, die in Werften liegen, sollen keine Vergünstigung bei der Stromsteuer erhalten. Die Vergünstigung wird auf Schiffe beschränkt, die einen Liegeplatz im Hafen nutzen und von der Landseite Strom beziehen.
Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem Gesetzentwurf. In seiner Stellungnahme wird unter anderem gefordert, die bisherige steuerliche Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas in der bisherigen Höhe über das Jahr 2018 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 beizubehalten. Außerdem werden steuerliche Vergünstigungen für den Betrieb von Bussen mit Elektroantrieb verlangt.
Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit in Anhörung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit wird am Montag, 15. Mai 2017, zusammen mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Stärkung der Erwerbsminderungsrente in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) diskutiert. Menschen, die aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen nur vermindert erwerbstätig sind, sollen in Zukunft besser abgesichert werden.
Dazu soll die sogenannte Zurechnungszeit vom aktuell 62. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden. Mit der Zurechnungszeit sollen geringe Renten vermieden werden, wenn Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen.
Wegen ihrer geringen Zeit als Beitragszahler ergebe sich nur ein niedriger Rentenanspruch, so die Bundesregierung. Mit der neuen Regelung sollen Erwerbsgeminderte bessergestellt werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf noch Änderungen an der Flexirente und an anderen Gesetzen vor.
Sachverständige zur epidemiologischen Überwachung übertagbarer Krankheiten
Mit der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss am Mittwoch, 17. Mai 2017, in einer öffentlichen Anhörung. Grundlage sind ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten und ein Änderungsantrag der CDU/CSU- und SPD-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf.
Mit erweiterten Meldepflichten will die Bundesregierung den Schutz vor übertragbaren Krankheiten mit erweiterten Meldepflichten verbessern. Das Robert-Koch-Institut (RKI) wird dazu mit der Einrichtung eines elektronischen Meldewesens beauftragt, das spätestens 2021 in Betrieb gehen soll. Vorgesehen sind zudem zusätzliche Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen. Auf diese Weise sollen mehr Informationen zu Übertragungswegen gesammelt werden. Das gilt zum Beispiel für bestimmte Erreger, die sich auf der Haut ansiedeln.
In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften ist in der Zukunft außerdem die Krätze (Skabies) meldepflichtig, um bei Ausbrüchen der Krankheit früh reagieren zu können. Zur Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden neue Standards festgelegt.
Zum Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus festlegen, für die sie bis spätestens 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für alles zugelassenen Krankenhäuser vereinbaren. Für die Ermittlung dieser Untergrenzen sollen alle Patienten gleichermaßen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sollen die Beteiligten eine Rahmenvereinbarung darüber treffen, welche Mehrkosten, die bei der Finanzierung der Pflegepersonaluntergrenzen entstehen, in Art und Umfang bei der Vereinbarung von krankenhausindividuellen Zuschlägen zu berücksichtigen sind.