Über den Wolken…
…werden jetzt auch Datensätze von Fluggästen gesammelt.

Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung befasst, der vorsieht, dass ab Mai nächsten Jahres Daten von Fluggästen gesammelt und genutzt werden können. Der Bundesrat hat dazu eine kurze Stellungnahme beschlossen.
Schutz vor Terrorismus und Kriminalität
Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität „1 : 1“ in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, grenzüberschreitende Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und schwere Kriminalität durch die Verwendung von Fluggastdaten zu verhindern.
Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes soll die verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge, die von der EU aus in Richtung eines Drittstaates oder von einem Drittstaat aus in Richtung der EU starten, fallen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit des Datenaustausches mit anderen Mitgliedstaaten der EU, Europol und mit Drittstaaten unter Festlegung einer engen Zweckbindung geregelt werden.
Auch Reiseroute und Flugverhalten von Interesse für Datensammler
Die zu erhebenden Fluggastdaten sollen solche Informationen enthalten, die die Fluggäste vor allem bei der Reservierung oder Buchung von Flügen oder beim Check-In eines Flugs zur Verfügung stellen: Informationen über Namen, die Adresse und weitere Kontaktdaten, Angaben zur Reiseroute, zu Reisedaten, Vielflieger –Eintrag und die Zahlungsart. Diese Daten sollen künftig für sämtliche Flüge des Linien-, Charter- und Taxiverkehrs übermittelt werden, die nicht militärischen Zwecken dienen. Die Verarbeitung und der Abgleich der Fluggastdaten unterliegen einer engen Zweckbindung.
Der Datenschutz soll durch die oder den Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wahrgenommen werden. Die Löschung von Fluggastdaten und der Ergebnisse der Verarbeitung der Daten soll grundsätzlich sofort erfolgen, sobald diese nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach fünf Jahren ab ihrer Übermittlung an die oder durch die Fluggastdatenzentrale.
Technische Maßnahmen bereits in Vorbereitung
Damit das Fluggastdaten-Informationssystem bei Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Jahr in Betrieb gehen kann, wurde mit dem organisatorischen und technischen Aufbau des Systems bereits begonnen.
Bundesrat fordert Klarheit über Kosten für die Länder
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens in einer kurzen Stellungnahme die Bundesregierung aufgefordert, darzustellen, welche Kosten den Ländern durch dieses Instrument entstehen.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Die Bundesregierung hat jetzt Gelegenheit, sich mit der Stellungnahme des Bundesrates zu befassen und gegebenenfalls Änderungen an ihrem Gesetzentwurf vorzunehmen.
Der Entwurf wurde auch bereits parallel in den Bundestag eingebracht. Dort wurde die Vorlage nach der ersten Lesung den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.