Endlagersuche kann beginnen
Stefan Wenzel: ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall könnte bald losgehen. Nach zweieinhalb Jahren umfassender Vorarbeit durch die „Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ und anschließend intensiver Beratung zur Umsetzung des gut 600 Seiten starken Abschlussberichts hatte der Bundestag vergangene Woche eine Fraktionsinitiative von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN beschlossen.
Am vergangenen Freitag folgte das Bundesratsplenum und hat das „Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze“ passieren lassen.
Der Bundestag hatte seinerseits zunächst klargestellt, dass nicht nur hochradioaktive, sondern auch schwach- und mittelradioaktive Abfällen so sicher wie nur möglich einzulagern sind. Außerdem wurde die Rolle der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie des Nationalen Begleitgremiums weiter gestärkt.
Das Gesetz sieht eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen vor. Zur genaueren Bestimmung der Auswahl schreibt das neue Standortauswahlgesetz wissenschaftliche Kriterien vor. Außerdem bestimmt es, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden dürfen. Diese bundesweite Veränderungssperre erübrigt eine Sonderlösung für Gorleben und damit die erneute Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre, die heute ausläuft.
Durch den Beschluss des Gesetzes sieht Minister Stefan Wenzel die Chance, „40 Jahre Irrweg und einen gesellschaftlichen Großkonflikt hinter sich zu lassen“. Wenzel im Plenum: „Mit dem neuen Gesetz kann ein ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren beginnen.“ Das Gesetz enthalte jetzt auch Vorgaben für Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen. Grundlegende Voraussetzung für einen transparenten Auswahlprozess sei, dass die Sicherheitsanforderungen, denen die Einrichtung und der Betrieb eines Endlagers genügen müssen, vor Beginn des Verfahrens festgelegt werden.
In einer Protokollerklärung verweist die niedersächsische Landesregierung auf die überaus ehrgeizigen zeitlichen Vorgaben des Gesetzes. Diese seien eine Aufforderung an die Akteure, mit dem Auswahlprozess umgehend zu beginnen und die notwendigen Arbeiten zielorientiert durchzuführen. Die zeitlichen Vorgaben dürften aber in keinem Fall dazu genutzt werden, es an der notwendigen Sorgfalt bei der Ermittlung und Bewertung der notwendigen Daten fehlen oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse unberücksichtigt zu lassen. Daneben wird auf die Konsequenzen für den Bergbau hingewiesen. So sieht der Gesetzentwurf für die zukünftige Zulassung von bestimmten Vorhaben nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes die Beteiligung des neu geschaffenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit vor. Für Rohstoff-, Bergbau- und Geothermievorhaben bedeutet dieser zusätzliche Prüfschritt eine Neugestaltung des Zulassungsverfahrens.
Um die umfassende Prüfung der Zulassung von Energie- und Rohstoffvorhaben weiterhin effizient gestalten zu können, seien die notwendigen Verfahrensänderungen in der Praxis zügig umzusetzen.