Einschleppung fremder Tier- und Pflanzenarten bringt Probleme
Bundesrat befasst sich mit Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Chinesische Wollhandkrabbe, Japanknöterich oder Asiatische Tigermücke – die europäische Flora und Fauna ist in den letzten Jahrzehnten bunter und exotischer geworden. Doch zumeist ist diese Einschleppung fremder Tier- und Pflanzenarten mit Problemen verbunden, zum Beispiel durch die Übertragung von Krankheiten oder die Verdrängung heimischer Arten. Dies haben Europäisches Parlament und Europäischer Rat zum Anlass genommen, um eine EU-Verordnung vorzulegen, mit der nachteilige Auswirkungen durch invasive gebietsfremde Arten minimiert und abgeschwächt werden sollen. Der Bundesrat hatte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung dieser Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu befassen. Die Länder haben eine Stellungnahme beschlossen.
Grundlage für alle Maßnahmen ist eine von der EU-Kommission erstellte Liste, in der invasive gebietsfremde Arten zusammengefasst sind, die sich bereits auf mehrere Mitgliedsstaaten ausgebreitet haben. Die Mitgliedsstaaten können diese Liste ergänzen und auch eigene, ergänzende Listen erstellen.
Davon ausgehend sollen – sofern nicht bereits bekannt – die Wege erforscht werden, wie fremde Arten nach Europa eingeschleppt werden. Dies kann durch den internationalen Schiffsverkehr oder auch Flugreisen geschehen, bei denen zum Beispiel Insekten unabsichtlich mit dem Gepäck eingeführt werden. Die Erkenntnisse werden anschließend in ein einzurichtendes Monitoringsystem übertragen, mit dem dann eine Früherkennung möglich sein wird, die Verbreitung der unterschiedlichen invasiver Arten in der Europäischen Union insgesamt erkannt werden kann und in Folge dessen auch Maßnahmen zur Eindämmung und Ausrottung dieser Arten.
Zur Umsetzung der Richtlinie sind Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz, dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Bundesjagdgesetz notwendig. Darin werden nun Kompetenzen, Maßnahmen, Zuständigkeiten usw. geregelt. Auch werden Regelungen für solche Arten getroffen, die zu Forschungszwecken oder in Tierparks gehalten werden.