Bundestag
Vereidigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Mehr Transparenz bei Löhnen
Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche ein Gesetz verabschiedet, das die Transparenz von Entgeltregelungen fördern soll. Denn Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern beträgt im Durchschnitt 21 Prozent. Selbst wenn man beachtet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, bleibt noch immer eine Lücke von sieben Prozent im Durchschnitt.
Im Gesetz wird geregelt, dass Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig ein individuelles Auskunftsrecht erhalten, um ihre eigene Entlohnung mit der Entlohnung von Kollegen beziehungsweise Kolleginnen mit gleicher Tätigkeit vergleichen zu können. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.
„Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten das Recht erhalten zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind“, sagte hierzu Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD).
Vereidigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier wurde am 22. März 2017 in einer gemeinsamen Sitzung von Bundesrat und Bundestag vereidigt. Hierzu leistete der Bundespräsident den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgegebenen Amtseid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“. Am 12. Februar hatte die Bundesversammlung den früheren SPD-Abgeordneten und Bundesaußenminister zum Staatsoberhaupt gewählt.
Bundesratspräsidentin Malu Dreyer würdigte in ihrer Rede Steinmeier als „Glücksfall“. Steinmeier habe „uns immer wieder leidenschaftlich daran erinnert, wie wenig selbstverständlich es ist, was wir in unserem Rechtsstaat selbstverständlich genießen“. Steinmeier lenke „unseren Blick auf die Möglichkeiten, die Deutschland bietet“. Ihm und seiner Frau Elke Büdenbender wünschte Dreyer „alles erdenklich Gute“.
Joachim Gauck sprach „als Bürger“ über die „beglückende Erfahrung“ in seiner fünfjährigen Amtszeit, dass sich viele Länder am deutschen Modell des Rechtsstaats, am friedlichen Wechsel von Regierungen, am Sozialstaat orientierten. Viele schätzten Deutschland als verlässlichen Bündnispartner und Stabilitätsanker.
Der scheidende Bundespräsident rief zu einer Bürgergesellschaft auf, die „Einheimische und Eingewanderte“ vereint. „Wir wollen nicht Hass, sondern Dialog, Einbringung und Mitwirkung aller.“ Gauck dankte allen, die ihn in seiner Präsidentschaft unterstützt hatten.
Unter großem Beifall des ganzen Hauses würdigte Malu Dreyer den scheidenden Bundespräsidenten Gauck. Er habe mit seiner klaren und herzlichen Art das Vertrauen der Menschen gewonnen und gezeigt, „was die Kraft des klaren Wortes vermag“. Er habe Schwieriges offen angesprochen und Debatten angestoßen. Verantwortung zu übernehmen, sei wichtig, wenn es keine vorgezeichneten Wege gebe. „Ich danke Ihnen für Ihren herausragenden Dienst an der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Dreyer, als sich der Saal zum Beifall erhob.
Bundestagspräsident Norbert Lammert ergänzte: „Joachim Gauck hat sich um unser Land verdient gemacht“. Lammert adressierte auch die „First Ladies“. Er dankte Daniela Schadt auch im Namen des Bundesrates und wünschte Elke Büdenbender wie auch dem Bundespräsidenten eine „erfolgreiche Amtszeit, in der Sie beide hoffentlich immer wieder auch Freude am eigenen Land und seiner Vertretung nach innen wie nach außen haben mögen“. Den Dank an Joachim Gauck verband Lammert mit den “besten Wünschen an Ihren Nachfolger, Herrn Bundespräsidenten Steinmeier, in den kommenden Jahren bei den unvermeidlichen Auseinandersetzungen ebenso kraftvoll wie ausgleichend zu wirken.“
Steinmeier kündigte an, ein zwar überparteilicher, aber kein neutraler Präsident zu sein: „Ich werde parteiisch sein, wenn es um die Sache der Demokratie selbst geht“. Partei ergreifen werde er auch, wenn es um Europa geht: „Mut zu Europa brauchen wir wohl auch heute“. Demokratie sei eine anstrengende Staatsform und die einzige, die Fehler erlaube, weil die Korrekturfähigkeit eingebaut sei. Nie wieder dürfte eine politische Kraft so tun, als habe sie den politischen Willen des Volkes gepachtet: „Lassen Sie uns gemeinsam einstimmig dagegenhalten.“
Mut sei das Lebenselixier der Demokratie, diese die „Staatsform der Mutigen“. Nur wer selber Mut habe, könne andere ermutigen und selber Mut erwarten. Unter großem Beifall forderte der Bundespräsident: „Wir müssen über Demokratie nicht nur reden, wir müssen wieder lernen, für Demokratie zu streiten.“
Joachim Gauck habe das Amt des Bundespräsidenten tief geprägt und dem ganzen Land einen aufgeklärten Stolz vermittelt. Deutschland stehe für Freiheit und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Ehrung für Otto Wels und Matthias Erzberger
Der Bundestag benennt zwei seiner Gebäude nach Otto Wels und Matthias Erzberger. Dies gab Bundestagspräsident Norbert Lammert zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 23. März 2017, bekannt. Das Gebäude Unter den Linden 50 in Berlin nach einem Beschluss des Ältestenrates „Otto-Wels-Haus“, das Gebäude Unter den Linden 71 „Matthias-Erzberger-Haus“ heißen. Damit setze der Bundestag ein überfälliges Zeichen im öffentlichen Raum, sagte Lammert unter dem Beifall aller Fraktionen. „Wir erinnern an die Lebensleistung zweier herausragender Parlamentarier, die beispielgebend moralische Größe und demokratische Haltung bewiesen – zu einer Zeit, als es auch in Deutschland tatsächlich Mut brauchte, um für seine Überzeugungen einzutreten. Ihr Vermächtnis ist und bleibt uns anvertraut“, so der Bundestagspräsident.
Vor 84 Jahren, am 23. März 1933, hatte der nationalsozialistisch dominierte Reichstag das sogenannte Ermächtigungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde das Ende des Parlamentarismus und der freiheitlichen Demokratie in Deutschland besiegelt. Das Ermächtigungsgesetz war zugleich Vorbote und Ausgangspunkt der zwölfjährigen Herrschaft der Nationalsozialisten. Die damalige „Selbstaufgabe des Parlaments“, so Lammert, habe den Weg in die nationalsozialistische Diktatur unumkehrbar gebahnt.
Damals stimmten von den 538 Parlamentarier 444 mit Ja, 94 mit Nein. Diese 94 Abgeordneten, das waren die Mitglieder der SPD-Fraktion – zumindest diejenigen, die sich noch in Freiheit befanden.
Wels hatte als SPD-Vorsitzender im März 1933 „in einem Akt demokratischer Selbstbehauptung“ seine Stimme gegen die Auslieferung der Demokratie an ihre Feinde erhoben, „als einziger, mutig und mit bestechender Klarheit“, wie Lammert sagte. Zwar habe sich die Entwicklung einer labilen Demokratie in einem autoritären, schließlich totalitären Staat nicht mehr verändern lassen, doch sei das „Wort zur Tat“ geworden, zum Widerstand gegen die „Anmaßung der neuen Machthaber, zum Signal, zur Botschaft an die Nachwelt, dass – auch unter dem eskalierenden Terror – Widerstand möglich und nötig war“. Diese historische Erfahrung verdiene nicht nur in Deutschland, in Erinnerung bewahrt und politisch bewusst zu bleiben.
Recyclingquoten für Verpackungsabfall erhöhen
Der Bundestag hat das Verpackungsgesetz auf den Weg gebracht. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen. Ob Wertstofftonnen eingeführt werden, können die Kommunen entscheiden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD): „Nach jahrelangem Ringen haben wir heute im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das uns auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz insgesamt einen großen Schritt voranbringt. Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recyclingquoten. Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen. Wir stärken Mehrweg durch mehr Transparenz an den Getränkeregalen.“
Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recyclingquoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recyclingquoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70) und Glas (75) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an.
Die Lizenzentgelte der dualen Systeme, die für die Entsorgung einer Verpackung zu zahlen sind, müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wann und wie Verpackungsabfälle gesammelt werden. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So können sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden.