Bundesrat will System der kommunalen Aufsicht sichern
Peter-Jürgen Schneider: Bestellung lokaler Funktionsträger aus Sparkassen bestehen lassen

Der Bundesrat setzt sich für eine angemessene Fortentwicklung des Regulationsrahmens der Bankenkontrolle ein. Die Fortentwicklung soll eine Anpassung bei Förderbanken aufgrund des geringen Risikos dieser Banken absichern. Die Länder fordern eine Sicherung der Bestellungspraxis in die Aufsichtsgremien von Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Bankenregulierung auf europäischer Ebene soll vollendet werden
Die Regulierung der Finanzinstitute ist ein langwieriger Prozess. Der Bundesrat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung daher erneut mit den Sachständen der Eigenmittelverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie der EU. Der niedersächsische Finanzminister, Peter-Jürgen Schneider, erläuterte in seiner Rede vor dem Plenum, welche zwei Grundsätze in diesem Prozess zu beachten sind. Erstens solle an den als richtig erkannten Prinzipien und Zielen der Finanzmarktregulierung festgehalten werden. Zweitens müsse eine effektive Verfolgung dieser Ziele aber auch die Praxis im Auge behalten und konsequente Anpassungen des Rechts aufgrund neuer Erkenntnisse ermöglichen. „Die Regulierung des Bankenwesens in den vergangenen Jahren war und ist kein Selbstzweck“, stellte Schneider klar. Insofern begrüßte der Finanzminister die Einleitung des Überarbeitungsprozesses durch die Europäische Kommission.
Öffentliche Förderbanken sollen angemessen reguliert werden
Schneider nahm die Gedanken aus der Stellungnahme auf und legte den Fokus auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der innerhalb der Bankenregulierung schon heute eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Größe und Risikoaffinität erlaubt. Eine alleinige Maßgeblichkeit der Größe einer Bank lehnte Schneider mangels Aussagekraft ab. Es müsse immer die Geschäftspolitik eines Institutes gesehen werden. Eine besondere Risikoanfälligkeit verneinte Schneider dabei im Einklang mit dem Votum des Finanzausschusses bei den staatlichen Förderbanken. „Risikoadäquate Bankenregulierung setzt meines Erachtens auch voraus, dass wir endlich zu einer Bereichsausnahme für Förderbanken kommen.“ Den Kommissionsvorschlag sah er insoweit als guten Schritt auf dem Weg an, der aber noch Raum für Verbesserungen bietet.
Neue Anforderungen an Mitglieder von Aufsichtsorganen fraglich
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) formulierte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) Leitlinien, die künftig für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen von Kreditinstituten gelten sollen. Diese zunächst nur intern bei der Aufsichtsarbeit wirkenden sogenannten Guidelines formulieren Kompetenzanforderungen, die bei Verwaltungsräten und Aufsichtsräten von Sparkassen und Genossenschaftsbanken Befürchtungen hinsichtlich ihrer Besetzungspraxis aufkommen ließen. Die EBA fordert beispielweise theoretische Erfahrungen im Bereich der Bank- und Finanzdienstleistungen, die durch ein Wirtschafts- oder Rechtsstudium belegt werden sollen. Zudem müssten theoretische Kenntnisse zum Regulierungswerk der EU sowie zur strategischen Planung und dem Risikomanagement von Finanzinstituten vorliegen.
Aufsichtsorgane regionaler Finanzinstitute müssen örtlich verwurzelt bleiben
Finanzminister Schneider ging hierzu auf eine niedersächsische Initiative im Finanzausschuss ein. Er machte deutlich, dass die EBA- und EZB-Forderungen nicht ausreichend zwischen der operativen Geschäftsführung und den Aufsichtsorganen unterscheiden. Zudem verdeutlichte er, nicht jedes politische Amt führe automatisch zu Interessenkonflikten, wie die Europäischen Institutionen sie annehmen.
Er betonte sodann die Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung, sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die bewährte Praxis der Bestellung lokaler Funktionsträger aus den Sparkassen und öffentlichen Banken mit regionaler Verwurzelung bestehen bleiben kann.