Bundeskabinett
Wirtschaftskriminalität effektiver bekämpfen

Bundesregierung will verurteilte homosexuelle Männer rehabilitieren
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller vorgelegt, den das Kabinett beschlossen hat. Dieser Gesetzentwurf soll es ermöglichen, Menschen strafrechtlich zu rehabilitieren, die nach dem 8. Mai 1945 im Staatsgebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Diesen Menschen soll der Strafmakel genommen werden, mit dem sie bisher allein wegen einer Verurteilung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung leben mussten.
Aus heutiger Sicht ist dieses strafrechtliche Verbot einvernehmlichen homosexuellen Verhaltens in besonderem Maße grund- und menschenrechtswidrig. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass durch Gesetz diese strafrechtlichen Verurteilungen pauschal aufgehoben werden. Damit wird verdeutlicht: Es geht nicht vorrangig um eine Auseinandersetzung mit der Einzelverurteilung des einzelnen Betroffenen, sondern darum, die unzumutbaren Folgen der damaligen Gesetzgebung generell zu korrigieren. Außerdem steht der rehabilitierten Person wegen des erlittenen Strafmakels nach Aufhebung eines entsprechenden Strafurteils ein Anspruch auf Entschädigung zu.
Die Aufhebung der Strafurteile ist für den einzelnen Betroffenen mit einer Entschädigung wegen des durch die Verurteilung erlittenen Strafmakels verbunden. Der Gesetzentwurf sieht ein pauschaliertes Entschädigungsmodell vor, welches eine zügige Bearbeitung der Entschädigungsansprüche ermöglicht. Festgelegt wird ein Pauschalbetrag von 3000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1500 Euro je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung. Die Entschädigungen werden aus dem Bundeshaushalt geleistet. Zuständig hierfür wird das Bundesamt für Justiz sein.
Wirtschaftskriminalität effektiver bekämpfen
Das Kabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters zugestimmt. Die Bundesregierung will mit der Einführung dieses Registers Korruption und Wirtschaftskriminalität eindämmen. Unternehmen, denen schwere Rechtsverstöße zur Last fallen, dürfen nicht von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren. Bislang ist es für die Vergabestellen schwer, potenzielle Auftragnehmer auf solche Verstöße hin zu überprüfen und gegebenenfalls vom Vergabeverfahren auszuschließen. Im Wettbewerbsregister sollen künftig bundesweit alle Unternehmen erfasst werden, denen bestimmte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig zuzurechnen sind. Vor Erteilung des Zuschlags sind öffentliche Auftraggeber dann ab Erreichen bestimmter Wertgrenzen dazu verpflichtet, elektronisch abzufragen, ob das Bewerberunternehmen in die Datenbank eingetragen ist.
Rechtskräftige Verurteilungen, Strafbefehle oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Vergehen, die zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, werden in der Datenbank vermerkt. Zu den Vergehen zählen Bestechung, Menschenhandel, die Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, das Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung. Auch arbeits- und kartellrechtliche Verstöße werden eingetragen, selbst wenn sie nicht in jedem Fall zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Innovatives Deutschland
Der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Hightech-Strategie Fortschritt durch Forschung und Innovation wurde beschlossen, den das Bundesforschungsministerium vorgelegt hatte. Damit zieht die Bundesregierung über das Erreichte Bilanz und antwortet gleichzeitig auf das Jahresgutachten 2017 der Expertenkommission Forschung und Innovation. Seit 2006 wurde die Hightech-Strategie als Forschungs- und Innovationsstrategie für Deutschland gleich über drei Wahlperioden weiterentwickelt.
Die Strategie bündelt forschungs- und innovationspolitische Aktivitäten. Sie spricht alle am Innovationsgeschehen beteiligten Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft an und setzt dafür auch gemeinsame Ziele. Die Hightech-Strategie hat aus Sicht der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren maßgeblich dazu beigetragen, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb zu verbessern und ein Umfeld zu schaffen, das die Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen befördert. Gemeinsam mit der Wirtschaft konnte so 2015 das europaweit für 2020 angestrebte Drei-Prozent-Ziel in Deutschland erstmals erreicht werden: Drei Prozent am Bruttoinlandsprodukt fließen in Forschung und Entwicklung. Über 600 000 Menschen arbeiten bei uns in der Forschung. Kleine und mittlere Unternehmen steigern ihre Forschungsausgaben erheblich. Deutschland gehöre seit einigen Jahren zur Gruppe der Innovationsführer. Sechs der zehn innovativsten Unternehmen Europas kommen aus Deutschland.