Änderungen bei der Energie- und Stromsteuer vorgesehen
Bundesrat möchte weitere und beschließt Stellungnahme

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines Gesetzgebungsauftrages des Deutschen Bundestages, der die Besteuerung von Kraftstoffen betrifft. Der Gesetzentwurf verfolgt hierbei mehrere Zielsetzungen:
- Die derzeitige Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/LNG) soll von Ende 2018 auf Ende 2026 verlängert werden, wobei die Begünstigung ab 2024 sukzessive verringert werden soll. Die Begünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG) soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht über 2018 hinaus verlängert werden.
- Um den Entwicklungen auf dem Gebiet der Elektromobilität Rechnung zu tragen, soll ferner das Stromsteuergesetz angepasst werden. U.a. soll für elektrisch betriebene Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr eine Steuerbegünstigung eingeführt werden.
- Weiterhin sollen nationale Steuerbegünstigungen im Energie-und Stromsteuerbereich an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst werden.
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Reihe von weiteren Änderungen beschlossen.
So setzt sich der Bundesrat für vor allem mittelständische Tankstellenbetreiber ein, um deren wirtschaftlichen Schaden bei Insolvenz der Kunden und deren Versicherungsaufwand zu begrenzen. Der Bundesrat plädiert für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas in der bisherigen Höhe bis Ende 2023.
Außerdem gefordert wird eine Anpassung des steuerfreien Eigenverbrauchs an die Vorgaben der EU-Energiesteuerrichtlinie, eine Anerkennung von sogenanntem Kraftstrom als erstattungsfähig, eine Gleichbehandlung von Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen bei der Steuerentlastung, sowie eine Mindeststeuersatz für Strom von 0,5 Euro je Megawattstunde für zehn Jahre für den Einsatz von Elektro- und Hybridbussen.
All diese Forderungen unterstützt die niedersächsische Landesregierung.