Rückführung abgelehnter Asylbewerber verbessern
Bundesrat sieht Änderungsbedarf

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat fristverkürzt einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgelegt. Er soll die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer erleichtern, insbesondere solcher Ausreisepflichtiger, von denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit in Deutschland ausgehen.
Erweiterungen bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
Um das Ziel zu erreichen, sind Änderungen im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und im Achten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen. Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG durch einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs eine Einschränkung erfährt.
So ist unter anderem vorgesehen, die Möglichkeiten der Anordnung von Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige zu erweitern, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben Dritter oder für bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgehen. Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll dabei auf zehn Tage festgelegt werden. Dies soll Sammelabschiebungen vereinfachen. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, müssen so genannte Gefährder eine elektronische Fußfessel tragen.
Räumliche Beschränkung des Aufenthalts
Es soll außerdem eine Regelung geschaffen werden, nach der die räumliche Beschränkung des Aufenthalts für Geduldete angeordnet werden soll, wenn diese die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfüllen.
Die Bundesländer können Asylsuchende außerdem länger verpflichten, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das betrifft vor allem Personen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben.
Handydaten auslesen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF erhält weitere Befugnisse, um Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden festzustellen: Es darf künftig die Herausgabe von Handys, Tablets und Laptops verlangen, um deren Daten auszuwerten – die Ausländerbehörden haben solche Möglichkeiten schon jetzt.
Ferner ist vorgesehen klarzustellen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Einzelfall besonders geschützte Daten zur Abwehr von Gefahren für die hochrangigen Rechtsgüter Leben oder körperliche Unversehrtheit an die zuständigen Behörden weitergeben darf.
Bundesrat hat Änderungsbedarf beim Gesetzesentwurf
Der Gesetzesentwurf geht auf eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 9. Februar 2017 zurück.
Aufgrund der auf Bitten der Bundesregierung verkürzten Beratungszeit mussten die Ausschüsse in wenigen Tagen über den Gesetzesentwurf und über den zahlreichen Änderungsanträgen beraten. In seiner im Plenum beschlossenen Stellungnahme fordert der Bundesrat Änderungen beim Gesetzesentwurf.
So regt er an, dass Gefährdern weitere räumliche Beschränkungen auferlegt werden können, auch wenn deren befristete Residenzpflicht nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr gilt. Außerdem möchten die Länder eine Strafbarkeitslücke im Zusammenhang mit der versuchten illegalen Ausreise von Islamisten schließen und den Informationsaustausch zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessern. So wollen sie Jugendämtern bessere Zugriffsmöglichkeiten auf das automatisierte Datenabrufverfahren AZR geben. Dadurch sollen sie schneller Informationen über unbegleitete minderjährige Jugendliche erhalten.
Weitere Änderungsvorschläge betreffen das Rechtsbehelfsverfahren. Die fehlende Möglichkeit der Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht selbst führt derzeit dazu, dass eine ober- oder höchstrichterliche Klärung streitiger, nicht selten schwieriger Rechtsfragen nicht zuverlässig möglich ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht ist beschränkt auf Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sowie auf solche, in denen das Verwaltungsgericht von einer Entscheidung eines Obergerichts oder obersten Gerichts beziehungsweise des Bundesverfassungsgerichts abgewichen ist.
Für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz zum Gegenstand haben, empfiehlt der Bundesrat die Einführung einer Beschwerdemöglichkeit. Dies kann sich zudem beschleunigend auf gleichgelagerte Fälle auswirken.
Außerdem wünscht der Bundesrat eine fortlaufende Evaluation zur Wirksamkeit der neuen Regelungen.