Polizei 2020
Bundeskriminalamt soll zukunftsgerichtet aufgestellt werden

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung auch über einen Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes beraten. Mit diesem Gesetz startet Bundesinnenminister de Maizière das Projekt „Polizei 2020“. Durch das Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen werden. Diese stammen in ihrer Grundstruktur noch aus den 70er Jahren.
Modernisierung der IT-Systeme
Das Bundeskriminalamt, kurz BKA, soll über eine moderne IT-Architektur zukunftsgerichtet aufgestellt und der polizeiliche Informationsfluss verbessert werden. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt.
Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts
Der Gesetzentwurf setzt auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 um. Damals hatten die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da die Befugnisse zur Terrorabwehr zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen. Die Neuregelungen stärken nun den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträgern und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz. Gestärkt wurden insbesondere auch der individuelle Rechts- und der Datenschutz.
Befugnisnorm für Fußfessel für Gefährder
Mit dem Gesetzesentwurf wird zudem eine Befugnisnorm für die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen, an der sich künftig auch die Landespolizeigesetze orientieren können. Damit zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche Ende letzten Jahres.
Nach dem Gesetzentwurf kann das BKA potentielle Attentäter verpflichten, auf Anordnung eines Richters ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Zur Gefahrenabwehr kann es Personen untersagen, sich von ihrem Wohnort zu entfernen. Voraussetzung für derartige Maßnahmen ist allerdings, dass keine Landespolizei zuständig ist.
Bundesrat beschließt Stellungnahme
In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat u.a. die Bundesregierung um Prüfung, ob das neue Datenschutzkonzept des Gesetzentwurfs den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt. Außerdem fürchtet er Informationsdefizite, sollte der Gesetzentwurf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder nicht zulassen. Auch insoweit bittet er um Prüfung.
Bei der geplanten Fußfessel äußert er finanzielle Bedenken. So sei damit zu rechnen, dass das Überwachen dieser Maßnahme nicht durch das BKA erfolgen kann, sondern der jeweiligen Landespolizei obliegt. Die hierdurch entstehenden Kosten solle der Bund tragen.