Niedersächsischer Erfolg: Finanzierung der Hochschulambulanzen wird verbessert
Gesetzesänderungen schaffen Rechtssicherheit

Versteckt im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, das der Bundesrat passieren lassen hat, finden sich Regelungen für eine verbesserte Finanzierung der Hochschulklinika in Deutschland. Die entsprechenden Gesetzesänderungen gehen auf Vorschläge des Landes Niedersachsen für die Hochschulambulanzen zurück. Durch die Gesetzesänderungen werden Rechtssicherheit geschaffen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden.
Der konsequente Einsatz Niedersachsens für die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulklinika im vergangenen Jahr hat sich gelohnt“, sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Der Bund geht auf die nachvollziehbaren Argumente und Forderungen der Länder ein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer auskömmlichen Finanzierung der Hochschulklinika in Deutschland.“
Folgende gesetzlichen Verbesserungen wurden beschlossen: Erstens können zukünftig alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand des Leistungsumfangs von Hochschulambulanzen sein, soweit der Gemeinsame Bundesausschuss keine ablehnende Entscheidung getroffen hat. Zweitens wird festgelegt, dass die einzelnen Hochschulambulanz-Vereinbarungen bundesweit Geltung haben. Die Vereinbarungen gelten also auch für Krankenkassen aus anderen Ländern, wenn deren Patientinnen und Patienten in den Universitätsklinika behandelt werden. Drittens werden Fristen für Vergütungsvereinbarungen gesetzt.
Nach der jüngsten Krankenhausreform des Bundes bestand Handlungsbedarf, da die besonderen Leistungen der Hochschulklinika nicht ausreichend finanziert wurden. Niedersachsen ergriff die Initiative und brachte im Bundesrat einen Gesetzesänderungsantrag ein, der am 16. Dezember 2016 von den Ländern beschlossen wurde. Der Bund hat nun die Änderungsvorschläge im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) übernommen.
Bereits im Juli 2016 war auf Initiative Niedersachsens ein weitreichender Entschließungsantrag im Bundesrat angenommen worden (Bundesrat-Drs. 312/16), der die Bundesregierung zur besseren Finanzierung der Hochschulklinika aufgefordert und eine Reihe von Schwierigkeiten der jüngsten Krankenhausreform des Bundes aufgezeigt hat.