Keine Mehrheit für Einwanderungsgesetz
Boris Pistorius: Wer benötigte Einwanderungswege verhindert oder blockiert, der schadet der Zukunftsfähigkeit unseres Landes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. März 2017 über die Forderung mehrerer Länder nach einem Einwanderungsgesetz entschieden. Niedersachsen möchte mit der Entschließung, die gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen eingebracht wurde, die Rahmenbedingungen für den Zuzug insbesondere gut ausgebildeter Menschen nach Deutschland attraktiver gestalten und die Bundesregierung auffordern, ein Einwanderungsgesetz vorzulegen.
Eckpunkte vorgeschlagen
Nach Auffassung der niedersächsischen Landesregierung kann und darf Deutschland nicht länger auf ein Einwanderungsgesetz verzichten. Schon aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung in Deutschland ist ein steigender Bedarf an Fachkräften absehbar, der es erforderlich macht, die Neuzuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland in einem Gesetz mit realistischen und realisierbaren Anforderungen zu regeln.
Unter der Überschrift „Für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln“ formuliert die Entschließung Eckpunkte, auf denen ein solcher Entwurf aufbauen könnte. So soll die Bundesregierung darlegen, in welchen Bereichen Deutschland Einwanderungsbedarf hat und mit welchen Steuerungsmodellen der Zuzug langfristig bedarfsgerecht gelenkt werden kann. Allerdings dürfe durch die Zuwanderung keine Verschlechterung der aktuellen Arbeitsbedingungen oder des derzeitigen Lohnniveaus eintreten. Das inländische Arbeitskräftepotenzial sei zu berücksichtigen. Der Familiennachzug müsse künftig ebenso verlässlich werden wie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Die Entschließung fordert zudem, Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache sowie Informations- und Beratungsangebote im In- und Ausland zu verbessern.
Mehrmonatige Beratungen
Der Antrag wurde bereits am 23. September 2016 von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius in der Plenarsitzung vorgestellt. In den letzten Monaten haben die Fachausschüsse über die Einzelheiten beraten. Alle beteiligten Fachausschüsse haben letztlich die Entschließung in überarbeiteter Fassung zur Annahme empfohlen, dennoch kam eine Mehrheit für die Entschließung im Bundesrat nicht zustande.
Legale Wege der Zuwanderung steuern
Innenminister Pistorius stellte in seiner zu Protokoll gegebenen Rede klar: „Deutschland braucht Zuwanderung, und zwar auch legale Einwanderung. Und für mich steht auch fest: Wer solche Einwanderungswege verhindert oder blockiert, der schadet der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Dabei sei ein Einwanderungsgesetz losgelöst vom Asylrecht zu betrachten. Für die Einwanderung sei das Asylrecht kein geeignetes Instrument. Es gehe bei einem Einwanderungsgesetz darum, legale Wege der Zuwanderung zu steuern und gleichzeitig den Paragrafendschungel zu lichten und zu ordnen. Es liege eben auch in unserem ureigenen Interesse, attraktiver zu werden für qualifizierte und talentierte Fachkräfte.
Ebenfalls forderte Pistorius in seiner Erklärung auch einen konstruktiven Gesellschaften Diskurs zum Thema Einwanderung. „Mit dem vorliegenden Entschließungstext geben wir einen ersten wichtigen Appell für ein Einwanderungsgesetz auf den Weg. Das ist natürlich noch nicht ausreichend. Eine gesteuerte Einwanderung im Rahmen eines neuen Einwanderungsgesetzes macht es auch erforderlich, abgelehnte Asylsuchende auf die Regelungen über die legale Einwanderung zu verweisen. Dazu gehört auch, und das vertrete ich ganz deutlich, dass es gerechtfertigt sein kann, für spezielle Bereiche einen Aufenthaltszweckwechsel, einen sogenannten „Spurwechsel“, zuzulassen“, so Pistorius weiter.