Bundesrat will verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Finanzierung ausschließen
Boris Pistorius: Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien unserer Verfassung untergraben werden

Bereits im Bundesratsplenum im Februar hatte die Länderkammer einstimmig eine Entschließung mit dem Ziel gefasst, die Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Nun hat der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens ebenfalls einstimmig am vergangenen Freitag einen ausformulierten Gesetzesentwurf nachgelegt.
Hinweis aus Karlsruhe
Niedersachsen hat einen Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle aufgegriffen. Er habe im Zuge der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes, der neben der Änderung des Parteiengesetzes auch eine notwendige Änderung des Grundgesetzes beinhaltet. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden. Solche Parteien sollen nicht weiterhin durch Steuern am Leben gehalten werden. Auch sollen Spenden an verfassungsfeindliche Parteien nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können.
Weiteres Verfahren
Niedersachsen hatte das Vorhaben ebenfalls in der Plenarsitzung am 10. Februar 2017 eingebracht. Es wurde zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Der Innen- und der Rechtsausschuss empfahlen dem Plenum, beide Gesetzentwürfe in überarbeiteter Fassung einzubringen. Die von Niedersachsen unterstützen Änderungsvorschläge beziehen sich insbesondere auf das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung, wofür das Bundesverfassungsgericht zuständig sein soll. Alle Bundesländer sind Mitantragsteller der eingebrachten Fassung geworden.
Es besteht eine Pflicht, zu handeln
In seiner Rede machte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius deutlich, dass die Finanzierung aus Steuermitteln von extremistischen Parteien gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße. „Eine wehrhafte Demokratie muss es nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien unserer Verfassung untergraben werden, indem das Geld der Steuerzahler kassiert wird. Ausgerechnet von denen, die jedes demokratische Grundprinzip ablehnen“, so Pistorius. Es sei sogar unsere Pflicht hier aktiv zu werden, führte der Minister weiter aus.