Bundeskabinett
Stärkung des Schutzes von Frauen vor Gewalt // Konzept zur Konsolidierung der Informationstechnik des Bundes

Stärkung des Schutzes von Frauen vor Gewalt
Am Internationalen Weltfrauentag hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats. Deutschland hat das Übereinkommen bereits am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland (d.h. alle staatlichen Ebenen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit), das Übereinkommen vollständig und dauerhaft umzusetzen. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind die Maßnahmen definiert, die die Mitgliedstaaten dazu ergreifen müssen. Dazu zählen vorbeugende Maßnahmen des Gewaltschutzes, Schutz und Unterstützung der Opfer ebenso wie rechtliche Vorschriften zur Ermittlung und Verfolgung von Straftaten sowie ein Monitoring und statistische Erhebungen. Die Konvention sieht zudem vor, dass bei allen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen die relevanten Akteure einbezogen werden, nationale, regionale und örtliche Stellen ebenso wie Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Stellen, die in dem Zusammenhang von Bedeutung sind. Auf diese Weise kann ein ganzheitlicher Rahmen der Prävention, des Opferschutzes und der Strafverfolgung geschaffen werden, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt einzudämmen und zu verhindern.
Auf europäischer Ebene werden mit dem Übereinkommen einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu beseitigen. Damit dies gelingt, ist das gesetzlich verbindliche Engagement möglichst aller 47 Mitgliedstaaten des Europarats zu dem Übereinkommen erforderlich. Bislang haben 22 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert, weitere 21 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – haben gezeichnet. Das Übereinkommen ist bereits am 1. August 2014 nach 10 Ratifikationen in Kraft getreten.
Konzept zur Konsolidierung der Informationstechnik des Bundes
Die Bundesregierung hat heute die Konsolidierung der Informationstechnik (IT) der Bundesverwaltung auf Grundlage eines vom Bundesinnenminister vorgelegten Grobkonzepts beschlossen.
Zur Neuaufstellung der IT des Bundes sind weitreichende organisatorische und technische Maßnahmen notwendig. Der Bund wird seine Kräfte in der Informationstechnik bündeln und dazu
- den IT-Betrieb der unmittelbaren Bundesverwaltung bis 2022 stufenweise in ein bis zwei IT-Dienstleistern an wenigen Standorten konzentrieren (Betriebskonsolidierung),
- die Entwicklung von häufig im Bund benötigten IT-Anwendungen und -Diensten zusammenfassen und eine Bundescloud aufbauen (Anwendungskonsolidierung) und
- die IT-Beschaffung in wenigen Stellen der Bundesverwaltung zusammenführen (Beschaffungsbündelung).
Mit der Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund wird ein ressortübergreifendes, aus zunächst sechs Teilprojekten bestehendes Projekt eingerichtet. Das gesamte Projekt wird von der Bundesbeauftragten für IT im Bundesministerium des Innern geleitet. Schon im laufenden Jahr wird unter Federführung des BMI am Aufbau einer gemeinsamen elektronischen Akte, Archivierung und Kollaborationsplattform, an standardisierten IT-Betriebsdiensten und einer Konsolidierung der Personalverwaltungssysteme gearbeitet. Zudem wird mit dem Aufbau einer eigenen Bundescloud begonnen.