Standpunkt Niedersachsen
In der Diskussion um ein Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen erklärt Niedersachsens Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt:

„Frauen und Männer verdienen für gleiche und gleichwertige Arbeit gleiches Geld. Nur leider bekommen sie es noch nicht. Der vorgelegte Gesetzentwurf macht Ernst mit der gleichstellungspolitischen Forderung, versteckte Lohndiskriminierung aufzudecken.“
Nach dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ein zweiter Durchbruch für die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
- die Definition wesentlicher Grundsätze und Begriffe zum Gebot der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit
- die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei gleichzeitiger Stärkung des Betriebsrates bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruchs
- die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen, sowie
- die Einführung einer Berichtspflicht zur Gleichberechtigung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten, soweit diese nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind.
Der Entwurf sieht auch vor, dass die Bundesregierung über die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten berichtet. Zudem soll die geschlechtersensible Berufswahlberatung gestärkt werden, um ein Berufswahlverhalten ohne Rollenstereotype zu fördern.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag keine Einwendungen gegen das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung erhoben.
Cornelia Rundt ist sich sicher, dass das Transparenzgesetz dafür sorgen wird, dass sich die Unternehmen, Personalverantwortliche und Mitarbeitervertretungen in den Betrieben ihrer Verantwortung für Lohngerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit noch konsequenter stellen.
Persönlich hätte sie sich einen wesentlich umfangreicheren Auskunftsanspruch gewünscht. Rundt: „Viele Frauen arbeiten gerade in kleineren Unternehmen, so dass eine Ausweitung des Anspruchs auf Unternehmen auch mit deutlich weniger als 200 Beschäftigten sinnvoll ist. Ich befürchte auch, dass die Vergleichskriterien, die der Gesetzentwurf verlangt, zu eng und nicht in allen Fällen zielführend sind. Hier bleibt Diskussionsbedarf.“
Nicht zu diskutieren sei allerdings, so Niedersachsens Ressortchefin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der Anspruch der Frauen auf gerechte Bezahlung.
„Wir haben die bestqualifizierten Frauen aller Zeiten mit einem riesigen Potenzial für unsere Gesellschaft. Das wollen wir nutzen und dafür müssen wir fair bezahlen. Ich freue mich auf die Umsetzung des Gesetzes. Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen und damit ein weiterer Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit“, so Rundt abschließend.