Niedersachsen setzt sich für zukunftsfeste Mitbestimmung ein
Zeitalter der Digitalisierung stellt Mitbestimmung vor neue Herausforderungen

Die am 10. Februar 2017 im Bundesrat beschlossene Initiative „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ knüpft in Zeiten, in denen immer mehr Menschen in nicht tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, an die Erfolge der Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben an. Sie unterstreicht die Bedeutung der Mitbestimmung für den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Bundesrepublik Deutschland.
Um den Interessen der Belegschaft auch im Zeitalter der Digitalisierung gerecht zu werden, sollen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Aufsichtsräten gesichert und weiterentwickelt werden – Arbeit 4.0 ist mit einem Arbeitsrecht 3.0 nicht zu vereinbaren. Sozialpartnerschaften sind eine wichtige Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit gelingt nur durch eine starke Sozialpartnerschaft. Für die Betroffenen, aber auch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Innovationsprozessen, werden gute Arbeitsbedingungen benötigt.
Denn die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass nicht tarifgebundene Arbeitsverhältnisse die Regel werden. Auch darf der Ruf nach Flexibilisierung von Arbeitszeit nicht zu einer Entgrenzung führen, sodass die Beschäftigen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit und des eigentlich Arbeitsortes erreichbar sind. Der Bedarf an einer größeren Flexibilisierung wird auch vor dem Hintergrund anerkannt, dass Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistung auf einem globalen Markt anbieten. Allerdings muss Arbeit, die außerdem der üblichen Zeiten geleistet wird, dann auch entsprechend anerkannt und vergütet werden.
Zudem gilt es Lücken im deutschen und europäischen Recht zu schließen. Insbesondere der Arbeitnehmerbegriff soll weiterentwickelt werden bzw. eine Einführung von Mitbestimmungsrechten in deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Betracht gezogen werden. Dafür muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen.
Wie es mit der Entschließung weitergeht
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.