Länder wollen Traditionsschifffahrt erhalten
Bund soll neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe überarbeiten

Das Bundesverkehrsministerium will mehr Sicherheit für die Besatzung und Passagiere von Traditionsschiffen schaffen. Eine neue Verordnung enthält Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit der alten Schiffe, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln, ferner Regelungen zur Ausbildung der Besatzung und zu Dokumentationspflichten. Die Betreiber der deutschen Flotte laufen Sturm gegen die Verschärfungen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Sorgen in einer „Entschließung zum Erhalt der Traditionsschifffahrt“ aufgegriffen, die der Bundesrat sich jetzt zu eigen gemacht hat. Die Bundesregierung soll den Verordnungsentwurf gemeinsam mit den Betroffenen überarbeiten.
Verhältnismäßigkeit der Vorgaben muss gewahrt bleiben
Die geltende Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe soll überarbeitet werden, darin sind sich alle Beteiligten einig. Das Sicherheitsniveau muss erhöht werden, die Authentizität der historischen Schiffe soll dabei aber erhalten bleiben. Die neue Sicherheitsverordnung überträgt nun Vorschriften aus der Berufsschifffahrt unmittelbar auf die Traditionsschifffahrt. Das bedeutet eine finanzielle und personelle Mehrbelastung für die meist ehrenamtlich und in Vereinen organisierten Betreiber, die sie nur schwer stemmen können. Sicherheit muss sein – aber die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, damit die Ehrenamtlichen die Traditionsschiffe weiter betreiben können.
Großes Engagement in Niedersachsen für den Erhalt der Traditionsschifffahrt
Niedersachsen hat gemeinsam mit den norddeutschen Ländern in der Anhörung zum ersten Entwurf der Sicherheitsverordnung eine Vielzahl von Anregungen und Änderungsvorschlägen vorgebracht. Darüber hinaus haben sich im Niedersächsischen Landtag alle vertretenen Fraktionen mit einer Entschließung für den Erhalt dieser besonderen Sparte der Schifffahrt stark gemacht (Traditionsschifffahrt vor dem Untergang bewahren, Drs. 17/6968). Das unterstreicht das gemeinsame Interesse an der Fortführung maritimer Traditionen und traditioneller Seemannschaften in Niedersachsen. Hier gibt es zurzeit 17 zugelassene „schwimmende Denkmäler“, das sind knapp 20 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Traditionsschiffe.
Beteiligte sollen gemeinsam Handlungsspielräume ausloten
Wegen der besonderen Betroffenheit Niedersachsens hat die Landesregierung gemeinsam mit Schleswig-Holstein eine Bundesratsentschließung zum Erhalt der Traditionsschifffahrt initiiert. Weder der Bundesrat noch der Deutsche Bundestag müssen beim Erlass der novellierten Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe beteiligt werden. Niedersachsen will aber mit Unterstützung möglichst aller anderen Bundesländer erreichen, dass die neuen Sicherheitsregelungen nochmals kritisch geprüft werden. Sie sollen im Einzelnen mit den Verbänden der Traditionsschifffahrt besprochen werden, um gemeinsam Handlungsspielräume auszuloten. Dementsprechend hat der Bundesrat jetzt die Bundesregierung aufgefordert, den Verordnungsentwurf unter Beteiligung der Dachverbände der Traditionsschifffahrt so zu überarbeiten, dass die Regelungen für die Betreibervereine handhabbar bleiben.