Initiative für faire Löhne und Sozialstandards im ÖPNV gestartet
Konkurrenz im öffentlichen Personennahverkehr darf nicht über Dumpinglöhne stattfinden

Eine Gesetzesinitiative von Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur Absicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hatte im jüngsten Bundesrat Erfolg. Damit soll die soziale und finanzielle Sicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV garantiert werden. Die vorgeschlagenen Regelungen erweitern das Antrags- und Genehmigungsverfahren für Bus- und Bahnlinien im Personenbeförderungsgesetz insbesondere um soziale Aspekte.
Die Aufgabenträger definieren die Anforderungen an das Verkehrsangebot
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsleistung im ÖPNV sind die Aufgabenträger, d.h. die Landkreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände, zuständig. Sie definieren die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes. Können die Leistungen kostendeckend ohne öffentliche Zuschüsse, also eigenwirtschaftlich, erbracht werden, bleibt für gemeinwirtschaftliche, d.h. mit öffentlichen Zuschüssen finanzierte Verkehre kein Raum.
Künftig können Vorgaben zu Mindestentgelten gemacht werden
Dieser Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit wird mit der Gesetzesinitiative konkretisiert. Die Aufgabenträger sollen in ihrer sogenannten Vorabbekanntmachung künftig soziale Standards vorgeben können. Mit einer Vorabbekanntmachung kündigen die Aufgabenträger an, dass sie einen öffentlichen Auftrag für Verkehrsleistungen im ÖPNV vergeben möchten, und definieren darin Anforderungen für Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Standards. Künftig sollen die Vorabbekanntmachungen auch Vorgaben zu Mindestentgelten nach einschlägigen Tarifverträgen, zum Übergang der Beschäftigten zu den bisherigen Bedingungen im Falle eines Betreiberwechsels und weitere soziale Standards enthalten können.
Soziale Standards gelten dann auch für eigenwirtschaftliche Verkehre
Diese Anforderungen sind dann auch von den Unternehmen zu erfüllen, die die Verkehrsleistungen in Konkurrenz zur geplanten Vergabe eigenwirtschaftlich erbringen möchten. Sie müssen künftig auch eine Kalkulation der erwarteten Kosten und Erträge sowie ein Betriebs- und Betriebsvorbereitungskonzept vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass sich der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit tatsächlich nur auf solche Verkehre erstreckt, die nachweislich kostendeckend über die gesamte Genehmigungsdauer erbracht werden können.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sechs Wochen Zeit hat, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Dann muss sie den Entwurf des Bundesrates an den Deutschen Bundestag weiterleiten.