Gesichtsverhüllung von Bundesbeamten
Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag auch mit einem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts befasst, bei dem es um das Thema der Gesichtsverhüllung geht.
So sollen Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Ausnahmen sind nur aus dienstlichen und gesundheitlichen Gründen möglich. Ein derartiges Verhüllungsverbot besteht für niedersächsische Beamtinnen und Beamte bereits in ähnlicher Form in entsprechenden Landesvorschriften.
Zudem wird geregelt, dass dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden kann. Eine verlässliche Identifizierung anhand von Identifikationspapieren ist nur durch einen Abgleich des Gesichts mit dem Lichtbild möglich.
Weitere Personen von Änderungen betroffen
Vergleichbares soll für Zivilpersonen in den Fällen gelten, in denen ihre Identifizierung rechtlich notwendig und geboten erscheint, wie zum Beispiel bei Passkontrollen und Stimmabgaben im Wahllokal. So sieht die Änderung der Bundeswahlordnung vor, dass eine Wählerin oder ein Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden kann, wenn sie oder er sich nicht ausweist oder die Feststellung ihrer oder seiner Identität durch den Wahlvorstand unmöglich macht und die zur Feststellung ihrer oder seiner Identität erforderliche Mitwirkungshandlung zum Abgleich mit dem Ausweispapier verweigert.
Ausländer nach dem Aufenthaltsgesetz und Unionsbürger sollen verpflichtet werden, einen Pass(-ersatz) oder Ausweis auf Verlangen einer zur Identitätsfeststellung befugten Person vorzulegen und es dieser ermöglichen, das Gesicht mit dem Lichtbild in dem Ausweispapier abzugleichen. Gleiches soll künftig für ausländische Besitzer eines Ankunftsnachweises nach dem Asylgesetz gelten.
Bundesrat fordert Nachbesserungen
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme, die von Niedersachsen in einzelnen Punkten unterstützt wurde, zu diesem Gesetzesentwurf beschlossen. Jetzt hat die Bundesregierung die Gelegenheit zur Gegenäußerung.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass die Antragsteller eines (vorläufigen) Personalausweises oder Bewerber um einen Pass künftig dazu verpflichtet werden sollen, es der zuständigen Behörde zu ermöglichen, das eigene Gesicht mit dem vorgelegten Lichtbild und dem Lichtbild des bisherigen Personalausweises oder eines Reisepasses abzugleichen. Dabei soll die Befolgung dieser Verpflichtung von Passbewerbern durch einen weiteren entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestand sichergestellt werden.
Ergänzend zum Aufenthaltsgesetz soll für Ausländer im Asylgesetz ebenfalls die Verpflichtung geregelt werden, es den mit der Ausführung des Asylgesetzes betrauten Behörden zu ermöglichen, das Gesicht mit dem Lichtbild der Dokumente, die nach dem Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurden zu vergleichen. Gemeint ist die Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel oder Aussetzung der Abschiebung.