Cannabis- Therapie soll Leiden verringern
Bundesrat billigt Gesetzesänderung zugunsten Schwerkranker

Die heilende Wirkung von Cannabis zur Behandlung von Krankheiten ist bereits seit mehreren Jahrtausenden bekannt. So beschrieb schon der chinesische Urkaiser Shennong über Anwendung und Wirkung in seinem Lehrbuch über Ackerbau und Heilpflanzen. Auch die Benediktinerin und Universalgelehrte Hildegard von Bingen soll das Arzneimittel in ihren Schriften erwähnt haben. Nicht zuletzt seit es in den USA zunehmend verbreitet ist, „Cannabis auf Rezept“ zu erwerben, gibt es auch in Deutschland verstärkte Bestrebungen, chronisch Kranken den Zugang zu getrockneten Cannabis-Blüten und –Extrakten zu ermöglichen.
Dazu hat der Deutsche Bundestag – nach mehreren Aufforderungen durch den Bundesrat – mit Beschluss vom 19. Januar 2017 nun auch die Möglichkeit eröffnet. Der Bundesrat hat diesen Beschluss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am vergangenen Freitag gebilligt.
Zukünftig dürfen Ärzte schwerkranken Patientinnen und Patienten Cannabis-Arzneimittel verschreiben. Dabei ist es nicht notwendig, dass keine weiteren Behandlungsalternativen mehr bestehen, d.h. dass die Patientin oder der Patient nicht „austherapiert“ sein muss.
Vielmehr soll die Cannabis-Therapie bei Schwerkranken oder auch in der Palliativversorgung das Leiden verringern. Eine Nutzung zu diesen Zwecken war bereits vorher mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte möglich, allerdings mussten die Patientinnen und Patienten dabei die Kosten selbst tragen. Dafür sind nun die Krankenkassen zuständig, die nur in begründeten Fällen die Therapie verweigern können.
Um einen Missbrauch zu verhindern, erfolgen Anbau und Vertrieb über eine staatliche Cannabis-Agentur sowie durch Apotheken. Gleichzeitig erfolgt eine anonymisierte wissenschaftliche Analyse der medizinischen Wirkung von Cannabis-Therapien.