Bundesrat schickt „Panama-Gesetz“ in den Bundestag
Länder machen Briefkastengesellschaften den Garaus

Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf im Nachgang der „Panama Papers“ Stellung. Weitere Kompetenzen der Finanzverwaltung werden von den Ländern begrüßt. Das steuerliche Bankgeheimnis fällt. Steuerhinterziehung unter Ausnutzung einer Briefkastengesellschaft führt zu Freiheitsstrafe.
Bundesrat nimmt zum Gesetz Stellung
Die Länder begrüßen in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen, den sie bereits in einer Entschließung Anfang 2016 eingefordert hatten. Den Finanzbehörden sollen durch neue Pflichten von Unternehmern und Finanzinstituten verstärkt Kenntnisse über grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen ins Drittland gegeben werden. Durch das Lüften des durch Scheinfirmen geschaffenen Schleiers sollen die tatsächlich Agierenden in den Unternehmen offenbar werden. Unternehmer sollen daher künftig Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland anzeigen müssen. Sind Banken in die Anbahnung derartige Geschäftsbeziehungen eingebunden, so müssen auch sie die vermittelten Geschäftskontakte offenlegen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist mit saftigen Bußgeldern belegt.
Steuerliches Bankgeheimnis wird abgeschafft
Eine beachtliche Änderung kommt im Gesetzentwurf ganz unscheinbar daher. „§ 30a wird aufgehoben.“ Die Regelung des steuerlichen Bankgeheimnisses gehört damit bald der Vergangenheit an. Stattdessen erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im sogenannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist können dann die Identitäten hinter den Kontoinhabern leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.
Strafmaß bei Steuerhinterziehungen wird erhöht
Eine weitere Änderung tritt im Strafrecht ein. Wer fortgesetzt Steuerhinterziehungen durch die Einschaltung von Scheingesellschaften vornimmt, der soll nicht mit einer Geldstrafe davonkommen. Ihn soll eine mindestens halbjährige Freiheitsstrafe drohen.
Bundesrat stellt weitere Forderungen zur Herstellung von Transparenz auf
Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme ein weiteres konsequentes Vorgehen. Weitere Länder sollen in den internationalen Informationsaustausch über Steuerdaten eingebunden werden. Auf Ebene der Europäischen Union soll eine Liste unkooperativer Staaten aufgestellt werden und diese Sanktionen unterworfen werden. Außerdem fordern die Länder die gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen und Maßnahmen gegen die als schädlich angesehenen Lizenz- und Patentboxen. Ein Gesetzentwurf hierzu wird der Finanzausschuss des Bundesrates bereits in seiner nächsten Sitzung beraten.
Steuerklassen bei Eheschließung sollen automatisch gesetzt werden
Eine Neuerung fordern die Länder bei der Steuerklasseneingruppierung nach einer Eheschließung. Bisher ist vorgesehen, dass eine Einstufung in die Steuerklassen III und V erfolgt. Aufgrund der vielen damit einhergehenden Probleme im Alltag soll dies geändert werden. Künftig soll daher nach einer Heirat automatisch die Einstufung beider Ehegatten in die Steuerklasse IV erfolgen. Angesichts der sich ändernden Arbeitsrealität kommt dies der gesellschaftlichen Normalität auch zunehmend näher.