Bundesrat pocht auf Einhaltung der Vereinbarungen mit dem Bund
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf den Weg gebracht

Der Bundesrat hat zu den Entwürfen zur Änderung des Grundgesetzes und vieler einfachgesetzlicher Regelungen umfassend Stellung genommen. Die Länder sehen die Vereinbarungen aus dem Oktober und Dezember 2016 in den Gesetzentwürfen teilweise nicht angemessen umgesetzt. Streitig sind damit die Regelungen zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, dem gemeinsamen Online-Auftritt der Verwaltungsbehörden, zu den Rahmenbedingungen der Bildungsfinanzierung durch den Bund und zu den Kontroll- und Einflussrechten des Bundes in die Länderverwaltungen.
Die Gesetzesinitiative zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wird durch einen Antrag in das Verfahren eingeführt.
Bundesrat fordert Änderungen zur Umsetzung des Kompromisses aus dem Oktober und Dezember 2016
Nach langem Verhandlungsprozess dachten die Länder im Dezember 2016, man habe eine Einigung bei den Verhandlungen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und dem Kompetenzgeflecht zwischen Bund, Ländern und Kommunen gefunden. Eine genaue Durchsicht der Gesetzentwürfe brachte indes zu Tage, dass an manchen Stellen die Umsetzung in die Gesetzesform nicht 1 zu 1 gelang. Demgemäß beschlossen die Länder in der ersten Plenarsitzung des Jahres 2017 eine umfangreiche Stellungnahme, um Unklarheiten in den Gesetzen zu beseitigen.
Privatisierung der Verkehrsinfrastruktur soll ausgeschlossen werden
Als sehr wichtiges Anliegen zeigt sich bei der Überprüfung die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Das Vorhaben des Bundes wird von Niedersachsen nach wie vor sehr kritisch gesehen. Insofern nimmt dieses Herzensanliegen des Bundesfinanzministers in den Ausführungen des Bundesrates viel Raum ein. Die Länder fordern einen eindeutigen Ausschluss privater Beteiligungen und damit Einflussnahme bei der Bewirtschaftung der Bundesautobahnen und eines Teiles der Bundesstraßen. Dieser Bereich der Daseinsvorsorge soll dem effektiven Einfluss des Bundes vorbehalten bleiben. Öffentlich-private-Partnerschaften, sogenannte ÖPP, sollen nur in engen Grenzen und insbesondere unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden.
Personal soll sozialverträglich auf die Infrastrukturgesellschaft übergehen
Durch die Neugliederung der Straßenbauverwaltung kommt es zu massiven Änderungen. Diese für das Personal verträglich zu gestalten, ist ein großes Anliegen der Länder. Sie fordern daher einen Übergangs-Tarifvertrag. Eine Weiterbeschäftigung soll grundsätzlich am bisherigen Standort ermöglicht werden. Wechsel sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Folgerichtig fordern die Länder eine Standortgarantie für die bisherigen Straßenbauverwaltungen. Eine Konzentration aller Planungsaufgaben zum Beispiel in München kann nicht im Interesse aller Landesregierungen sein.
Eine Rosinenpickerei des Bundes bei der Personalauswahl wollen die Länder ebenso verhindern. Grundsätzlich soll der gesamte Personalbestand auf die neue Gesellschaft übergehen; Ausnahmen unterliegen auch hier der Freiwilligkeit.
Beteiligung der Kommunen am einheitlichen Online-Portal nur freiwillig
Der Bundesrat stellt sich gegen die Forderung des Bundes, ein über alle Verwaltungsebenen hinweg einheitliches Online-Portal für den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu etablieren. Neben der Frage der gesetzlichen Kompetenzen ist der Hintergrund auch die Finanzierungsfrage. Dem Bund schwebt vor, Standards und Programme vorzugeben, die dann bundesweit umzusetzen und einzuführen wären. Den immensen damit einhergehenden Kostenaufwand eventueller Umstellungen durch Anschaffung von Soft- und Hardware sowie dem Aufwand für die Fortbildung des Personals und die Implementierung der Programme in allen Verwaltungseinheiten blendet er dabei gern aus.
Verschärft wird das Problem durch die Vorstellungen des Bundes im Bereich der Zusammenarbeit. Der Bund will die Länderexpertise bei Fragen der IT-Struktur gern ebenso ausblenden wie in Fragen der Steuerverwaltung. Dieses wollen die Länder aus verständlichen Gründen nicht mittragen.
Einfluss der Länder bei der Stärkung der finanzschwachen Kommunen soll gesichert werden
Die Länder begrüßen die Bereitschaft des Bundes, sich in die Stärkung der finanzschwachen Kommunen einzubinden. Zur Absicherung der Investitionsmöglichkeiten begehren sie eine Ausweitung der Programmlaufzeit um zwei Jahre. Die gute Idee soll nicht an Planungs- und Baukapazitäten scheitern.
Die Länder wollen aber bei der Auswahl der besonders förderungswürdigen Gemeinden und Städte ihren Einfluss erhalten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass niemand die Kommunen im Land besser kennt, als die jeweils eigenen Landesregierungen. Immerhin sind die Kommunen als Teil dieser Länder zu verstehen. Die Auswahlkriterien wollen die Länder dem Bund dann zur Prüfung vorlegen.
Neben der Schulsanierung wollen die Länder auf Neubauten in die Förderung aufnehmen
Die Gesetze sehen vor, dass der Bund sich an Sanierung und Erweiterungen bestehender Schulen beteiligen kann. Auch Mittel zum Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen will der Bund leisten. Die Länder möchten aus sachlichen Erwägungen die Förderkulisse indes auf Neubauten ausweiten. In Einzelfällen zeigt sich, dass Sanierungen und Ausbauten teurer werden können als die Errichtung eines neuen Schulgebäudes. Die unterschiedliche Entwicklung von Schülerzahlen in einzelnen Regionen zeigt zudem, dass neue Schulstandorte den Gegebenheiten vor Ort häufig eher Rechnung tragen.
Langfristige Sicherung der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs und der Seehäfenförderung angestrebt
Die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und eine finanzielle Absicherung der Investitionen in die Seehäfen sind den Ländern ein großes Anliegen. Diese werden als Dauerförderungen nunmehr abgesichert, allerdings wird eine Änderung des Gesetzes ab 2025 erlaubt. Eine solche Änderung soll nach dem Willen der Länder nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich sein. Die dauerhaft notwendigen Finanzhilfen sollen nicht reduziert werden können, ohne dass die Länder dazu grünes Licht geben.
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses kommt
Nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde rechtzeitig zum ersten Durchgang auch ein Kompromiss bei der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses gefunden. Alleinerziehende, die von der unterhaltsverpflichteten Person keine Gelder erhalten, können damit künftig regelmäßig Unterhaltsleistungen bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres ihres Kindes beziehen. Fälle eines parallelen Bezuges von Sozialleistungen und Unterhaltsvorschuss werden ausgeschlossen. Die Kostentragung zwischen Bund und Ländern wurde einvernehmlich geklärt, sodass die Neuregelung ab dem 1. Juli 2017 in Kraft treten kann.