Bundesrat mahnt Pflegeberufereform an
Fachkräftemangel erfordert Maßnahmen

Der Bundesrat hat die Bundesregierung und den Bundestag jetzt dazu aufgefordert, das seit Anfang 2016 laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Pflegeberufe noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss zu bringen. Dies ist erforderlich, da schon heute in vielen Bereichen qualifizierter Nachwuchs fehlt.
Niedersachsen hat sich zu der Entschließung im Plenum des Bundesrates enthalten. Hintergrund dafür ist eine Neufassung der Entschließung, bei der eine aus niedersächsischer Sicht unannehmbare Abschwächung des ursprünglichen Entschließungstextes vorgenommen wurde. So sah die ursprünglich ins Beratungsverfahren gegebene Entschließung die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung vor, bei welcher zukünftig die Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einem einheitlichen Berufsbild zusammengefasst werden sollte. Die Weiterentwicklung der bislang getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einer einheitlichen Pflegeberufsausbildung ist nach Einschätzung von Niedersachsen aber eine wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Diese einheitliche Ausbildung soll dazu führen, die Attraktivität des Pflegeberufes zu stärken und eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Damit könnten in Zeiten eines soziodemografischen Strukturwandels die Weichen für ein zukunftsfähiges Ausbildungsmodell im Bereich der Pflege gestellt werden. Gleichzeitig wird den Pflegebedürftigen, den in der Pflege Beschäftigten und den Angehörigen Entlastungs- und Planungssicherheit gegeben.
Die Entschließung des Bundesrates in der nun von der Länderkammer auf den Weg gebrachten Fassung hingegen zielt auf eine nur in Teilen einheitliche Ausbildung ab.