Verständliche Sprache in der Justiz – Widerspruch oder Notwendigkeit?
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Staatssekretär Michael Rüter laden ein

Eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ist eine verständliche Sprache. Insbesondere die Fachsprache der Behörden, das sogenannte „Juristendeutsch“, ist häufig sehr schwierig und lässt manche Menschen hilflos zurück. Das betrifft die in der Justiz eingesetzten Formulare und Informationsbroschüren, Texte im Internetauftritt, Behördenschreiben und Urteile „Im Namen des Volkes“.
Das Niedersächsische Justizministerium hat zusammen mit dem Institut für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation der Universität Hildesheim und dem Amtsgericht Hildesheim ein Pilotprojekt aufgelegt, bei dem justizbezogene Texte nach wissenschaftlichen Grundsätzen in Leichte Sprache übersetzt wurden. Darüber hinaus hilft ein Computerprogramm (TextLab), Richterinnen und Richtern sich verständlicher auszudrücken. Über die ersten Praxiserfahrungen möchten wir berichten und mit Ihnen diskutieren.
Diskussionsabend Montag, 16. Januar 2017, 18.30 Uhr
Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10, 10117 Berlin
- Willkommen.
Staatssekretär Michael Rüter
Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen - Impulsbeitrag
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz - Diskussion im Fishbowl
Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Prof. Dr. Christiane Maaß, Universität Hildesheim
Dr. Anikar Haseloff, Geschäftsführer H&H Communication Lab (Ulm)
Stefan Hesse, Direktor des Amtsgerichts Hildesheim
Rainer Petzold, Präsident Nds. Landesjustizprüfungsamt - Moderation
Lukasz Batruch, Landesvertretung Niedersachsen - Get-together
Ende der Diskussion gegen 20.30 Uhr.
Anschließend wird ein Imbiss gereicht.
Bitte Zusagen unter:
Veranstaltungen-Berlin@stk.niedersachsen.de
Hinweis: Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftrittes der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.