Verkehrsinfrastruktur: Niedersachsen bei Ausbaugesetzen gut berücksichtigt
Verkehrsminister Olaf Lies setzt auf Bürgerbeteiligung

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Ausbaugesetze für Straße, Wasserstraße und Schiene mit den dazugehörigen Bedarfsplänen passieren lassen. Die Bedarfspläne legen abschließend fest, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Grundlage für die Bedarfspläne ist der vom Bundeskabinett beschlossene Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030). Niedersachsen ist bei allen drei Verkehrsträgern gut berücksichtigt worden.
Der BVWP stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 15 Jahre. Kernanliegen des BVWP 2030 sind der Erhalt der Bestandsnetze und die Beseitigung von Engpässen auf Hauptachsen und in wichtigen Verkehrsknoten. Rund 1.000 Verkehrsprojekte sind im BVWP 2030 aufgelistet, er verfügt über ein Gesamtvolumen von rund 269,6 Mrd. Euro (Zum Vergleich BVWP 2003: 173,2 Mrd. Euro). Davon entfallen 132,8 Mrd. Euro (49,3%) auf die Straße, 112,3 Mrd. Euro (41,6%) auf die Schiene und 24,5 Mrd. Euro (9,1%) auf die Wasserstraße.
Der Deutsche Bundestag hat die Ausbaugesetze für Straße, Schiene und erstmals auch Wasserstraße einschließlich der dazugehörigen Bedarfspläne am 02. Dezember beschlossen. Dabei hat er das Volumen für Neu- und Ausbauvorhaben verkehrsträgerübergreifend noch um 1,3 Mrd. Euro angehoben, verteilt auf Straße 600 Mio. Euro, Schiene 600 Mio. Euro und Wasserstraße 130 Mio. Euro. Der Deutsche Bundestag hat auch Änderungen an den Bedarfsplänen beschlossen.
In seiner im Bundesrat zu Protokoll gegebenen Rede betonte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies, dass es angesichts des allseits beklagten Sanierungsbedarfs sinnvoll und notwendig sei, in den nächsten Jahren insgesamt rund 270 Mrd. Euro in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Lies begrüßte, dass der Deutsche Bundestag zusätzlich gegenüber den Entwürfen der Ausbaugesetze bei allen Verkehrsträgern wichtige Ergänzungen vorgenommen hat, beispielsweise die Aufnahme des Stichkanals Hildesheim zur Stärkung des Mittellandkanals in den Vordringlichen Bedarf der Wasserstraßen.
Zu drei Schienenprojekten nahm Minister Lies im Einzelnen Stellung. „Zu den kurzfristig aufgenommenen Maßnahmen gehört auch die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hameln – Elze in den Potentiellen Bedarf. Auch wenn mich diese späte Einbeziehung überrascht hat, so akzeptiere ich doch, dass dies auch Chancen für das Weserbergland bieten könnte. Dies betrifft auch den Nah- und Fernverkehr, ohne dass damit allerdings die befürchtete Kapazitätserhöhung durch ein zweites Gleis verbunden ist. Dies lehnen wir auch konsequent ab. Ich bedauere allerdings, dass in der Kürze der Zeit keine ausreichende öffentliche Diskussion des Projekts in der Region stattfinden konnte. Daher habe ich mich für die Durchführung eines Dialogs als Voraussetzung für eine eventuelle Hochstufung in Vordringlichen Bedarf als Voraussetzung für eine Realisierung eingesetzt.“
Lies weiter: „Bei dem Schienenprojekt Hannover – Bielefeld räumt die aktuelle Beschreibung im Ausbaugesetz leider nicht alle Befürchtungen in der Region aus. Ich hatte bezüglich dieser im Vordringlichen Bedarf eingestellten Schieneninfrastruktur ABS/NBS Hannover-Bielefeld darauf hingewiesen, dass es in den betroffenen Kommunen erhebliche Kritik und Widerstände gegen das Projekt gibt. Dies liegt vor allem an der von Bahnseite vorgebrachten Idee einer Neubaustrecke. Diese lehnen wir als Land ab und werden dies auch im weiteren Verfahren sehr deutlich vorbringen. Ziel muss der Ausbau der Bestandstrecke zwischen Lindhorst und Minden durch ein drittes bzw. viertes Gleis sein. Den Einwendungen, insbesondere auch aus der Region, muss daher Rechnung getragen werden. Für eine zu realisierende Ausbaustrecke gibt es in der Region eine hohe Akzeptanz. Die Neubaustrecke hingegen trifft bei allen Beteiligten auf Ablehnung. Deshalb erwarte ich, dass in einem künftigen Dialogverfahren unter maßgeblicher Beteiligung der Region, den vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen wird.“
Abschließend hob Minister Lies die Bedeutung der Eisenbahntrassen zwischen Hannover, Hamburg und Bremen hervor, sie seien nicht nur unmittelbar für Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung, sondern hätten als sogenannte Hafenhinterlandanbindung auch erhebliches Gewicht für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. „Der Bund hat diese zentrale Verkehrsbedeutung in dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan erkannt und die durch das Dialogforum Schiene Nord entwickelte Alpha-E-Trasse mit Modifikationen in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen“, so Lies. „Mit dem Bürgerbeteiligungsverfahren Dialogforum Schiene Nord ist eine seit 25 Jahren währende Diskussion zu einer breit akzeptierten, kompromissfähigen Lösung gefunden worden. Dies ist ein Erfolg für das Land Niedersachsen, aber auch für den Bund und die Deutsche Bahn. Das künftige Verfahren muss mit der gleichen Transparenz wie das erfolgreiche Dialogverfahren ablaufen und auch die Initiativen an den betroffenen Abschnitten einbinden. Nur hierdurch wird die größtmögliche Akzeptanz für die Umsetzung des Vorhabens erzielt werden können. Dies gilt insbesondere für den dringend notwendigen optimierten Lärmschutz zugunsten der zahlreichen Anlieger.“
Die Rede von Minister Lies können Sie hier nachlesen:
Redebeitrag Minister Olaf Lies als PDF
Weitere Informationen zu den niedersächsischen Projekten in den Ausbaugesetzen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr