Standpunkt Niedersachsen
Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt sieht in der Weiterentwicklung der bislang…

Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt sieht in der Weiterentwicklung der bislang getrennten Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einer einheitlichen Pflegeberufsausbildung eine wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies machte sie am vergangenen Freitag im Bundesrat deutlich. Der Bundesrat hatte sich mit einem Entschließungsantrag zu befassen, in dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Pflegeberufe zu einem Abschluss kommt. Niedersachsen war diesem Antrag der Länder Bremen und Hamburg, der den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen worden ist, beigetreten.
Eine einheitliche Pflegeberufsausbildung ist, so Cornelia Rundt, das Ergebnis umfangreicher Diskussionen und erfolgreicher Modellprojekte und greift langjährige Forderungen maßgeblicher Verbände der Einrichtungsträger, der Pflegeberufe, der Kostenträger, der Betroffenen und der Länder auf. Sie wird auch dazu beitragen, die Bezahlung in der Altenpflege auf das deutlich höhere Niveau der Krankenpflege anzuheben. Nur so kann dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen gewirkt werden.
Diesen Erkenntnissen folgend wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) am 18.03.2016 in den Bundestag eingebracht – allerdings seitdem nicht weiter verfolgt.
„Zur Sicherung einer qualitativ hohen Pflegeversorgung und der damit verbundenen notwendigen Weiterentwicklung der Pflegeberufe besteht dringender Handlungsbedarf“, so Rundt.
Die Bundesregierung habe noch in der laufenden Legislaturperiode die Chance, die Weichen für ein zukunftsfähiges Ausbildungsmodell im Bereich der Pflege zu stellen und damit den Pflegebedürftigen, den in der Pflege Beschäftigten und den Angehörigen Entlastungs- und Planungssicherheit zu geben.
„Wenn jetzt keine Einigung erzielt wird, wird es in absehbarer Zeit keine zweite Chance geben“, befürchtet die Ministerin.
Insbesondere die Altenpflege würde im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter an Boden verlieren, und die Qualität in der Pflege wäre nachhaltig gefährdet. Der demografische Wandel wird ein Übriges tun, diese Situation erheblich zu verschärfen.
„Aus diesem Grund muss das Gesetz noch vor der Bundestagwahl im nächsten Jahr verabschiedet werden, weil es sonst der Diskontinuität anheimfällt und alle Vorbereitungen und Abläufe von Neuem beginnen müssten. Die sich daraus ergebenden Verzögerungen können den Beteiligten nicht zugemutet werden und sie sind politisch nicht zu verantworten.
Der Antrag von Bremen und Hamburg, dem Niedersachsen beigetreten ist, soll dieser Dringlichkeit gegenüber dem Bund Nachdruck verleihen“, so Rundt.