Neue Anforderungen in der Raumordnung
Ausnahmetatbestand für das Standortauswahlgesetz geschaffen

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr europäischen Anforderungen an raumordnungsrechtliche Vorschriften zugestimmt.
Folgende Bereiche werden hier adressiert:
- Zur Verbesserung der Akzeptanz von Großprojekten sollen die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine
obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung erweitert werden. - Um den Hochwasserschutz zu verbessern, soll dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, bei Bedarf einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen.
- Um Rechtsklarheit im Hinblick auf die Beachtlichkeit von raumordnerischen Festlegungen im Rahmen von bergrechtlichen Zulassungen zu schaffen, soll entsprechend klarstellend geregelt werden, dass in Raumordnungsplänen festgelegte Ziele der Raumordnung auch bei bergrechtlichen Vorhaben beachtet werden müssen. Dies steht zugleich im Einklang mit dem Ziel, den Gewässerschutz unter anderem dadurch zu verbessern, dass die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung geschaffen werden sollen.
Durch weitere Änderungen soll den praktischen Erfahrungen, die bei der Anwendung des Raumordnungsgesetzes seit dem Jahr 2009 gewonnen wurden, Rechnung getragen werden.
Allerdings hat der Bundesrat auf Empfehlung seiner Ausschüsse einige Änderungen eingebracht. So sieht der Bundesrat keine Erforderlichkeit für die vorgesehene Zuständigkeit des Bundes für die Aufstellung länderübergreifender Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz. Innerhalb der landesweiten Raumordnungspläne soll allerdings der Schutz der Gewässerrandstreifen bei der Gestaltung räumlicher Nutzung ergänzt werden.
Der oben letztgenannte Regelungsbereich ist aus niedersächsischer Sicht von besonderer Bedeutung. Die Einführung einer „Raumordnungsklausel“ in das Bundesberggesetz kann durchaus Auswirkungen auf die Standortsuche für ein Atommülllager haben. Um die Suche nicht zu erschweren, hat der Bundesrat einen Ausnahmetatbestand für das Standortauswahlgesetz geschaffen.