Länder unterstützen Kampf gegen Kassenbetrug
Registrierkassen werden manipulationssicher

Nach einem langen Ringen kommt das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerverkürzung bei Nutzung elektronischer Kassensysteme. Der Bundesrechnungshof forderte über mehr als 10 Jahre eine gesetzliche Gegenmaßnahme. Die Prognosen rechnen mit 10 Milliarden Euro Steuerausfall pro Jahr.
Bundesrat stimmt Gesetz „zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zu
Ende November 2015 informierten Steuerfahnder der Niedersächsischen Finanzverwaltung die Abgeordneten und die Mitarbeitenden in den Fraktionen des Deutschen Bundestages in der Niedersächsischen Landesvertretung in einem Workshop über die Leichtigkeit der Steuerhinterziehung durch Tricksereien an elektronischen Registrierkassen. Es wurde dargelegt, wie unehrliche Unternehmen in bargeldintensiven Bereichen ihre Steuerlast zu Lasten der ehrlichen Konkurrenz durch Schummelsoftware oder über „Trainingskellner“ nicht gebuchte Umsätze derart gestalten, dass es zu geschätzten zehn Milliarden Euro Steuerausfällen pro Jahr kommt. Die Abgeordneten waren beeindruckt. Das Verfahren zur Einführung eines Gesetzes gegen Steuerbetrug bei der Nutzung von Kassensystemen, dessen letzter Anlauf noch 2009 gescheitert war, nahm an Fahrt auf. Gleichwohl dauerte das Ringen um eine angemessene Lösung noch mehr als ein Jahr. Der Gesetzentwurf lag im Juli vor; letzten Donnerstag beschloss der Bundestag das Gesetz, dem am vergangenen Freitag auch der Bundesrat seine Zustimmung gab.
Zertifizierte, manipulationssichere Kassen kommen
Ab dem Jahr 2020 sollen nur noch fälschungssichere, elektronische Registrierkassen im Einsatz sein. Lediglich für wenige Ausnahmen ist eine Weiterverwendung von Bestandskassen bis 2022 vorgesehen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit Bußgeldern sanktioniert werden.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zeitnah den Sicherheitsstandard für neue Kassensysteme entwickeln. Mit dem Zertifizierungsstandard sollen Veränderungen an den Eingabedaten und damit an den steuerlich relevanten Umsätzen unmöglich werden. Die Rechtsverordnung zu den Rahmenbedingungen wird Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.
Die Bonpflicht kommt; die Kassenpflicht wird vorerst nicht umgesetzt
Die von einigen Fraktionen des Bundestages geforderte allgemeine Registrierkassenpflicht kommt aufgrund des Widerstandes der Unionsfraktionen nicht. Die Nutzer von Kassensystemen haben ihre eingesetzten Systeme lediglich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Eingefügt wurde indes eine weitestgehende Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons. Nur wer seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann, dass ihm aufgrund der Vielzahl von Kunden die Belegausgabe unzumutbar ist, kann eine Befreiung erhalten. Gedacht ist dabei an Bäckereien, Eiswagen und ähnliche Betriebe.
Kassennachschauen schon ab 2018
Im Sinne der Bundesländer wurde für die Möglichkeit unangekündigter Kassenprüfungen durch den steuerlichen Außendienst ein früheres Inkrafttreten festgeschrieben. Kassen-Nachschauen können schon ab 2018 durchgeführt werden. Suchen die Bediensteten des Finanzamtes Dritte zum Zwecke der Überprüfung auf, müssen sie diesen gegenüber ihr Kommen gleichwohl mit einer angemessenen Frist anzeigen.