Initiative für zukunftsfeste Arbeitnehmermitbestimmung gestartet
Arbeitsminister Olaf Lies: Digitalisierung gelingt nur durch starke Sozialpartnerschaft

Für die Stärkung und Weiterentwicklung der Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen hat Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen am 16. Dezember 2016 eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Sie wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten werden. Die Bundesratsinitiative soll helfen, die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer in Betriebsräten und in Aufsichtsräten auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und auszubauen.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies: „Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, wächst. Meine Sorge ist, dass die Digitalisierung der Wirtschaft und der Arbeit diesen Trend beschleunigt. Wir müssen diese Entwicklung stoppen. Unsere Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Zuständigkeit der Arbeitnehmervertreter auch im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern und auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigte auszuweiten. Um den Interessen der Belegschaft auch in Zukunft gerecht zu werden, sollen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Aufsichtsräten gesichert und weiterentwickelt werden. Sozialpartnerschaften sind eine wichtige Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeit gelingt nur durch eine starke Sozialpartnerschaft. Für die Betroffenen, aber auch vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Innovationsprozessen brauchen wir gute Arbeitsbedingungen.“
Die Initiative „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ knüpft an die Erfolge der Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben an und unterstreicht die Bedeutung der Mitbestimmung für den wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Bundesrepublik Deutschland. Lücken im deutschen und europäischen Recht sollen geschlossen werden. Insbesondere der Arbeitnehmerbegriff soll weiterentwickelt werden bzw. eine Einführung von Mitbestimmungsrechten in deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Betracht gezogen werden.