Bundesrat stimmt für Bundesteilhabegesetz
Ministerin Cornelia Rundt: „Der große Einsatz der Menschen mit Behinderung lohnt sich“

Mit Unterstützung Niedersachsens hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugestimmt. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert und ein Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland geleistet werden. Die Länderkammer stimmte nicht nur über das Gesetz ab, sondern beschloss auch eine Stellungnahme, die auf die fehlende gesetzliche Regelung zur Mehrkostenübernahme aufmerksam macht. Eine solche Regelung war vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf im September 2016 gefordert worden.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt betonte in ihrer Rede am 16. Dezember im Bundesrat, dass sich der große Einsatz der Menschen mit Behinderung für ein gerechteres Bundesteilhabegesetz gelohnt habe. Es habe etliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf gegeben – deswegen könne Niedersachsen dem Gesetz nun zustimmen. Auch Rundt hatte sich gegen Regelungen eingesetzt, durch die Menschen mit Behinderung künftig schlechter gestellt worden wären. „Wir sind mit dem Bundesteilhabegesetz auf dem richtigen Weg“, so Rundt während der Bundesratssitzung in Berlin: „Aus sozialpolitischer Sicht ist dieses – ebenso wie auch das Dritte Pflegestärkungsgesetz – ein für den Inklusionsprozess wichtiges Gesetzesvorhaben. Es beseitigt rechtliche Unklarheiten und gewährleistet bessere Unterstützungsleistungen für sehr viele Menschen mit Behinderung.“ Cornelia Rundt bezeichnete u.a. die jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Umgestaltung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht als „längst überfällig“. Die bisher für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe verorteten Regelungen zur Eingliederungshilfe seien nicht mehr zeitgemäß und bedürften dringend einer Reform. Rundt: „Es gilt, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund zu rücken.“
Die Niedersächsische Sozialministerin forderte im Bundesrat aber auch weitere Reformschritte. Mit der Verabschiedung dürften die Anstrengungen für eine gelingende Inklusion nicht eingestellt werden: „Trotz aller auf der Zielgeraden noch erreichten Nachbesserungen löst dieses Bundesteilhabegesetz noch lange nicht alle Problemlagen im Interesse der Menschen mit Behinderungen. Ich kann daher die nach wie vor bestehende Skepsis vieler Verbände nachvollziehen. Weitere Schritte werden folgen müssen, der Bund muss den Reformprozess fortsetzen, die Länder werden ihn dabei unterstützen.“ Die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt bezeichnete die folgenden Punkte als „zentrale Weichenstellungen“ dieses Gesetzes:
- Die ab 1. Januar 2017 vorgesehenen Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen verbessern.
- Die Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Ausgestaltung des „Budgets für Arbeit“ als Rechtsanspruch.
- Die Aufgabe der künstlichen Trennung zwischen ambulanten und stationären Leistungen.
- Die künftig erforderliche engere Zusammenarbeit der verschiedenen Rehabilitationsträger zur gemeinsamen Ermittlung des individuellen Teilhabebedarfs.
Als zentrale Errungenschaft des Bundesteilhabegesetzes nannte Cornelia Rundt, dass das Bundesteilhabegesetz in der aktuellen Fassung nun klarere und eindeutigere Abgrenzungskriterien zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege über das von den Ländern vorgeschlagene sogenannte „Lebenslagenmodell“ vorsieht. Künftig wird die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung das Abgrenzungskriterium sein. „Ich bin überzeugt, dass dieses Modell für Klarheit sorgen wird und uns dadurch viele sonst zu befürchtende Rechtsstreitigkeiten erspart bleiben. Gleichzeitig macht es die Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe auch für ältere Menschen mit Behinderungen möglich“, sagte die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt.
Ministerin Cornelia Rundt war nicht die einzige Niedersächsin, die in der Bundesratsdebatte zum Bundesteilhabegesetz eine Rede hielt: Die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, MdB sprach für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Lösekrug-Möller hob u. a. hervor, dass es mit dem Bundesteilhabegesetz für die Betroffenen einfacher werde: Künftig genüge ein Leistungsantrag und die Leistungen der verschiedenen Träger würden dann wie aus einer Hand erbracht. Der deutsche Föderalismus, so Gabriele Lösekrug-Möller abschließend, werde oft als schwerfällig und hinderlich beschrieben. Beim Bundesteilhabegesetz sei das anders gewesen. Dieses große Gesetz sei durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern deutlich klarer, handhabbarer und zielgenauer geworden, bilanzierte die Parlamentarische Staatssekretärin.