Bundesrat stimmt 3. Pflegestärkungsgesetz zu
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt will Pflegeberufereform

Für das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 16. Dezember 2016 mit Unterstützung Niedersachsens gestimmt und zusätzlich eine Entschließung zu dem Gesetz gefasst. Ein weiteres pflegepolitisches Thema brachte Niedersachsen gemeinsam mit seinen Nachbarländern Bremen und Hamburg auf die Tagesordnung des Bundesrates: Die Entschließung für die Weiterführung des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) wird jedoch nun zunächst in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
Niedersachsen Sozialministerin Cornelia Rundt lobte im Bundesrat den mehr als dreijährigen Reformprozess, der mit dem 3. Pflegestärkungsgesetz abgeschlossen werde: Nachdem mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz der Leistungsanspruch für pflegebedürftige Menschen zum 1.1.2015 deutlich ausgeweitet und mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden sei, der ab 1.1.2017 gelte, werde die Reform der Pflegeversicherung nun endlich auch auf den Bereich der Sozialhilfe übertragen.
An der Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege bliebe jedoch eine „Dauerbaustelle“ bestehen, so Ministerin Rundt. So sollen zum Beispiel die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, nach wie vor auf einen Pauschalbetrag von 266 Euro begrenzt werden. Rundt kritisierte, der Bund habe es verpasst, im Zuge der Pflegestärkungsgesetze die systemwidrige Pauschalregelung des § 43 a SGB XI zu streichen. Weiteren Verbesserungsbedarf sieht Niedersachsens Sozialministerin auch, was die Stärkung der Kommunen im Bereich der Pflege betrifft. Insgesamt bedauerte Cornelia Rundt, dass nur wenige Änderungswünsche des Bundesrates (siehe Bundesrats-Drs. 410/16) zum Gesetzentwurf berücksichtigt worden seien.
Während das 3. Pflegestärkungsgesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten verkündet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, stockt das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung einer einheitlichen Ausbildung für die Kranken- und Altenpflegeberufe. Bremen, Hamburg und Niedersachsen drängen nun mit einer Bundesratsinitiative auf eine rasche Einführung der sogenannten generalistischen Pflegeausbildung, mit der die Pflegeberufe insgesamt aufgewertet werden sollen. Ministerin Cornelia Rundt gab warnte im Bundesrat: „Wenn jetzt keine Einigung erzielt wird, wird es in absehbarer Zeit keine zweite Chance geben.“
Die Bundesregierung hatte ihren PflBRefG-Entwurf bereits im März beschlossen. Demnach sollen die drei Ausbildungen in der Altenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Momentan stockt das Gesetzgebungsverfahren, weil grundsätzliche Elemente der Reform von einigen Beteiligten in Frage gestellt werden. Für die Niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt ist die generalistische Pflegeausbildung ein richtiger und wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflegekräfte: „Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine der größten Herausforderungen unseres Gesundheitssystems. Nur mit einer breit ausgerichteten Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersphasen und Lebenssituationen wird es gelingen, eine attraktive Berufsqualifikation anzubieten und somit eine qualitativ hochwertige Versorgung der Kranken und Pflegebedürftigen in der Zukunft sicherzustellen.“ Ein Scheitern der Reform würde jahrelange Bemühungen von Verbänden und Politik zu Nichte machen, so die Sozialministerin. Das Gesetz müsse noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden, weil es sonst der sogenannten Diskontinuität anheimfalle und somit alle Vorbereitungen und Abläufe von neuem beginnen müssten.