Bundesrat fordert mehr Einsatz gegen internationale Steuervermeidung
Länder wollen Kalte Progression jeweils individuell betrachten

Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Minderung des Steuerausfalls durch internationale Gewinnverlagerungen zu. Finanzbehörden erhalten Zugriff auf Steuerabsprachen und Unternehmensdaten aus dem Ausland. Länder wollen Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungsmodellen einführen. Auch die Erhöhung steuerlicher Freibeträge, des Kindergeldes und des Grundfreibetrages sowie die Entlastung der Steuerzahlenden durch Verschiebung des Steuertarifes erhalten die Zustimmung der Länderkammer.
Bundesrat stimmt Gesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Jahresabschlusssitzung dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen zugestimmt. Die Regelungen zur Offenlegung von Steuerabsprachen (sog. Tax-rulings) und zur grenzüberschreitenden Weitergabe von Steuerdaten zur Durchführung von Besteuerungsverfahren (sog. Country-by-country-reporting) können damit in Kraft treten. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einiger Punkte aus dem Aktionsplan gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (sog. Base Erosion and Profit Shifting) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Auch Erhöhung steuerlicher Freibeträge und steuerliche Entlastung werden befürwortet
Die Länder sprechen sich auch für die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes aus. Die Verschiebung der Steuerkurve zur Verringerung der sogenannten Kalten Progression tragen die Länder ebenfalls mit. Sie monieren aber, dass der Bund in diesem Gesetz keinen Finanzierungsausgleich zugunsten der Länder und Kommunen vorsieht.
Bundesregierung soll zügig weitere Aktionspunkte umsetzen
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, weitere BEPS-Aktionspunkte zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern aufzugreifen und im deutschen Steuerrecht zu verankern. Insbesondere sollen aus Sicht der Länder die Arbeiten für eine gesetzliche Anzeigepflicht von Steuergestaltungen wieder aufgenommen werden. Das Agieren in der steuerlichen Grauzone soll bei Gestaltungsmodellen frühzeitig einer steuerlichen Prüfung durch die Finanzverwaltung zugeführt werden. Als besonderes Anliegen adressieren die Länder erneut, der Bund möge sich auf europäischer Ebene intensiv für die Eindämmung der doppelten Nichtbesteuerung, die sogenannten „weißen Einkünfte“, und des doppelten Betriebsausgabenabzuges, auch „double dip“ genannt, einsetzen.
Länder sprechen sich vor Beschluss des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes gegen Patent- und Lizenzboxen aus
Mit Blick auf den anstehenden Entwurf des sogenannten „Panama-Gesetz“, das in der letzten Kabinettsitzung der Bundesregierung in diesem Jahr am 21. Dezember beschlossen werden soll, sprechen sich die Länder zudem gegen Präferenzregime über Patent- und Lizenzboxen aus. Selbst beim Zwischenschritt des „Nexus-Approaches“, bei dem an Forschungstätigkeiten im Inland angeknüpft wird, sollen nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens ergriffen werden.