Ausnahme für die Entsorgung von Styropor beschlossen
Niedersachsen bereits auf gutem Weg bei Entsorgung

Der Bundesrat hat heute einen Kompromiss zur Entsorgung von Styropor gefunden, der eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober vorsieht.
Die Entsorgung von Styropor hat in den letzten Monaten häufig für Schlagzeilen gesorgt. Dabei geht es um die Verbrennung von alten Dämmplatten: Seit Oktober gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan, kurz HBCD, enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken.
Denn die erforderliche Sondergenehmigung besitzen viele noch Müllverbrennungsanlagen nicht. Die wenigen Ausnahmen verlangen zum Teil hohe Kosten.
Auch in Niedersachsen hatte es bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen zunächst gewisse Engpässe gegeben. Die Schwierigkeiten entstanden vor allem aufgrund von fehlenden Abfallschlüsseln in den Abfallkatalogen der Abfallverbrennungsanlagen und durch Unsicherheiten beim Umgang mit Gemischen.
Diese Anlaufschwierigkeiten wurden im Dialog mit den Beteiligten abgebaut. Nach kooperativen Gesprächen mit Betreibern niedersächsischer Abfallverbrennungsanlagen ist es in kurzer Zeit auf pragmatischem und unbürokratischem Wege gelungen, die Abfallkataloge der Anlagen zu erweitern.
Erlasse zur unbürokratischen Erweiterung der Zulassungskataloge und zum Umgang mit Gemischen wurden in Absprache mit der betroffenen Wirtschaft ergänzt. Damit wurde dauerhafte Rechtssicherheit geschaffen. Verbliebene Unsicherheiten der Erzeuger beim Umgang mit diesen Abfällen und Probleme bei deren Entsorgung werden durch ein umfassendes Beratungsangebot und in intensiver Kommunikation mit den Verbänden des Handwerks und des Baugewerbes ausgeräumt.
Obwohl Niedersachsen also auf einem guten Weg ist, wurde das Anliegen anderer Bundesländer unterstützt, um auch dort Zeit für die Lösung der Entsorgungsengpässe zu finden.
Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt. Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, kann sie sie direkt in Kraft setzen.