Geld für ÖPNV kann kommen
Regionalisierungsgesetz jetzt beschlossene Sache

Der Bundesrat hat dem Vierten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Im ersten Durchgang hatte er gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen erhoben. Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf unverändert angenommen.
Das Regionalisierungsgesetz bestimmt den den Ländern zustehenden Betrag für die Sicherstellung ausreichender Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere im Schienenpersonennahverkehr. Diese Aufgabe ist den Ländern im Rahmen der Bahnreform (ab 1994) übertragen worden. Bedingung der Länder war eine angemessene Finanzausstattung.
Ursprünglich war für 2016 ein Betrag von 8 Milliarden festgelegt worden, der ab 2017 bis 2031 jährlich um 1,8 vom Hundert steigt. Mit dem Gesetz wird der Betrag um 200 Millionen Euro aufgestockt, die fast ausschließlich den ostdeutschen Ländern zugutekommen. Das Gesetz regelt auch die horizontale Verteilung dieser sogenannten Regionalisierungsmittel auf die einzelnen Länder.
Die Verteilung der 8 Milliarden Euro auf alle Bundesländer erfolgt nach dem Kieler Schlüssel, einem neuen, schrittweise zu erreichenden Zielschlüssel, der sich je zur Hälfte aus der Einwohnern (Stand 2012) und den bestellten Zugkilometern (Anmeldungen 2015) zusammensetzt. Bisher erfolgte die Verteilung nach Zugkilometern Stand Fahrplan 1994. Zur Kompensation der Länder, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, hat der Bund den Betrag jetzt um 200 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel werden mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, den Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Sie werden ebenfalls ab 2017 bis 2031 jährlich mit 1,8 vom Hundert dynamisiert.