Christian Meyer will Junghennen und Elterntiere schützen
Niedersachsen bei Tierschutz Frontrunner

„Jede Legehenne war auch mal ein Jungtier, und jedes Huhn hat Eltern. Es muss daher endlich auch für Hennen im noch nicht legereifen Alter sowie für jene Tiere, die für die Küken-Produktion gehalten werden, verbindliche Regelungen geben.“ So Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer im Bundesrat. Die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung, so wie sie derzeit besteht, enthält Vorschriften, wie Legehennen und Masthühner zu halten sind, lässt aber Junghennen und Elterntiere unberücksichtigt. Niedersachsen fordert den Bund jetzt auf, diese Regelungslücke zu schließen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat dazu einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der dem Bundesrat jetzt vorlag.
Meyer begründete in seiner Rede im Bundesrat, dass es einer bundesweiten Regelung bedarf. So werde nicht nur bundesweit für mehr Tierschutz gesorgt, sondern gleichzeitig auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen in Deutschland und Planungssicherheit für die Landwirte. Das sei wichtig für die niedersächsische Landwirtschaft, die in Deutschland die Hälfte aller Legehennen und zwei Drittel aller Masthühner hält. Meyer betonte zudem, dass die vorgeschlagenen Regelungen im Rahmen des niedersächsischen Tierschutzplans erarbeitet und mit allen daran beteiligten Institutionen abgestimmt wurden. Also mit der Geflügelwirtschaft und dem Bauernverband, aber auch mit Kirchen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Verbraucherzentrale, der Landwirtschaftskammer und dem Landkreistag.
Um aus dem tierschutzwidrigen Kürzen der Schnäbel bei Jung- und Legehennen aussteigen zu können, sei es, so Meyer, „wichtig, dass schon die Kinderstube der Legehennen funktioniert“. Der niedersächsische Verordnungsvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung enthält deshalb nicht nur Vorschriften zu Platz, Ausstattung, Beleuchtung und Stallklima, sondern legt auch Wert darauf, die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten des Tierschutzplans und der Tierärztlichen Hochschule umzusetzen: Damit Hühner gar nicht erst auf die Idee kommen, an ihren Artgenossen herumzupicken, muss man ihnen ausreichend Möglichkeiten geben, zu scharren, zu kratzen, zu picken, im Staub zu baden und aufzubaumen. Auch die Sachkunde der Halter ist wichtig.
Niedersachsen ist beim Tierschutz der Frontrunner. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister hatte schon vor fünf Jahren – früher als alle anderen – einen „Tierschutzplan“ auf die Beine gestellt, in dem Punkt für Punkt benannt wird, welches Tierschutzproblem in welchem Zeitrahmen gelöst werden muss. Seitdem laufen die Studien und Pilotprojekte, werden Lösungen erarbeitet. Wir arbeiten auch an der Rechtslage. Unsere Entschließung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen ist hierfür ein Beispiel, das letztlich zu einer Verordnungsänderung führte, die ein Auslaufen dieser Haltungsform vorschreibt. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium kommt am Thema „Tierschutz“ nicht mehr vorbei. Niedersachsen Landwirtschaftsminister Meyer appellierte deshalb im Bundesrat – auch mit Blick auf die Bundesregierung – sich dem in Niedersachsen mit Wirtschaft und Verbänden gefundenen Konsens anzuschließen. Der Bundesrat jedenfalls beschloss mit Mehrheit, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zuzuleiten. Die hat es nun in der Hand, ihm Rechtskraft zu verleihen.