Bundesrat will keine Abstriche bei der EU-Richtlinie zur Unternehmensethik
Auswirkungen auf die Wirtschaft sollen evaluiert werden

Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 4. November 2016 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten CSR-Richtlinie. Diese sieht vor, dass große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten im Rahmen ihrer Berichterstattung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Konzepte, Ergebnisse und Risiken mit Bezug auf nichtfinanzielle Aspekte vermitteln. Überdies sollen derartige Unternehmen zukünftig im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung auch über bestehende Diversitätskonzepte bei der Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen (etwa bezüglich der Aspekte Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund) berichten.
Niedersachsen unterstützte zahlreiche Vorschläge der Ausschüsse des Bundesrates, welche eine Ausweitung der Berichtspflichten gefordert haben. Diese fanden im Bundesrat jedoch keine Mehrheit. Allerdings stellte der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, dass Einschränkungen, welche die Bundesregierung gegenüber der EU-Richtlinie vorsieht, ebenfalls abgelehnt werden.
Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine Evaluierung der Richtlinie vorzusehen und dabei die Auswirkungen auf die Wirtschaft zu überprüfen.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann.